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Von der Rechnung bis zu Paypal

Florian Schwiegershausen 06.01.2021 0 Kommentare

Die Möglichkeiten, um im Internet Ware zu bezahlen, werden vielfältiger. In der neuen Folge der Serie „Handel im Wandel“ geht es um Vor- und Nachteile sowie um die Sicherheit verschiedener Bezahlarten.

  • Per Kreditkarte zahlen im Netz nur zehn Prozent der Kunden.
    Per Kreditkarte zahlen im Netz nur zehn Prozent der Kunden. (Christin Klose / dpa)

    Es soll schnell und einfach gehen mit dem Kauf im Internet und erst recht mit der Bezahlung. Doch bei manchem Anbieter ist die Auswahl der Zahlmöglichkeiten so groß, dass manch ein Kunde da nicht mehr durchsteigt. Wer etwa online bei der Deutschen Bahn eine Fahrkarte kauft, kann per Lastschrift zahlen, per Sofortüberweisung, per Kreditkarte, per Paypal oder auch per Paydirekt. Viele Online-Shops bieten die Zahlung per Rechnung an, immer mehr über den Dienstleister Klarna.

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    Letzteres machen laut einer Studie ein Drittel aller Online-Besteller. Das geht aus der Analyse „E-Commerce-Markt Deutschland 2019“ hervor. Danach folgt Paypal mit über als 20 Prozent. Mehr als 18 Prozent der Verbraucher zahlen per Lastschrift, und per Kreditkarte sind es etwas mehr als zehn Prozent. Hier die Vor- und Nachteile der verschiedenen Zahlmöglichkeiten:

    Zahlen per Rechnung

    Laut Analyse ist das die beliebteste Zahlart. Der Vorteil: Die Ware wird erst bezahlt, nachdem sie eingetroffen ist. Zahlen per Rechnung bieten immer mehr Shops auch über den Dienstleister Klarna an. Laut eigenen Angaben kamen allein im Jahr 2018 insgesamt mehr als 25.000 Shops hinzu. Dem Kunden muss klar sein, dass es sich hier um ein Dreiecksgeschäft handelt: Klarna begleicht für den Kunden beim Internetshop die Rechnung und gibt ihm zwei Wochen Zeit, um die Rechnung zu zahlen. Verpasst er diese zwei Wochen, kommt per E-Mail eine Zahlungserinnerung. Für die erste Mahnung danach entsteht laut Klarna eine Mahngebühr von 1,20 Euro.

    Zuletzt hatte im vergangenen Juli die Verbraucherzentrale Hamburg vor Klarna gewarnt. Die Zahlungsmethode „Kauf auf Rechnung“ suggeriere dem Kunden die Sicherheit eines Rechnungskaufs, die aber gar nicht gegeben ist. „Bei dieser Methode handelt es sich eigentlich um das genaue Gegenteil, nämlich eine Art Vorkasse. Also genau das, was man beim Kauf auf Rechnung eigentlich vermeiden möchte“, sagt Kerstin Föller von der Verbraucherzentrale Hamburg.

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    Liefert der Händler die Ware nicht, fordern die Dienstleister unter Androhung eines Mahnverfahrens trotzdem das Geld vom Kunden ein und weisen gleichzeitig jegliche Haftung für die Lieferung der Ware von sich. Sie rät, Ware direkt beim Händler auf Rechnung zu bestellen. Diese Methode biete einen umfangreicheren Schutz als die Zahlung mittels eines Dienstleisters.

    Paypal

    Wer viel beim Auktionshaus Ebay kauft, der kommt wohl an Paypal nicht vorbei. Dieser Zahlungsdienst ist oft zwischengeschaltet und soll garantieren, dass Verbraucher beim Kauf abgesichert sind. Käufer und Verkäufer sind nur die E-Mail-Adressen bekannt. Wenn der Kunde nun die georderte Ware nicht erhält, springt am Ende Paypal ein und ersetzt die Summe. Für Verkäufer gehört Paypal wiederum zu den Zahlungsdienstleistern, mit denen die höchsten Kosten verbunden sind. Händler mit einem Zahlungsumsatz von bis zu 25.000 Euro zahlen für den Empfang des Geldes 1,99 Prozent der Summe plus 35 Cent pro Transaktion.

    Paydirekt

    So lautet die Antwort auf Paypal von Deutschlands Sparkassen, Volksbanken und vielen anderen Geldinstituten. Inzwischen ist es bei mehr als 10.000 Shops im Internet möglich, mit Paydirekt zu zahlen. Vor dem ersten Kauf muss man seine E-Mail-Adresse mit seinem Girokonto verknüpfen und ein Passwort festlegen. Wenn das erfolgt ist, geht das Geld für die Ware direkt vom Girokonto ab. Der Verkäufer erhält aber ebenso keinen Zugriff auf die Kontodaten. Das Verbraucherportal Finanztip.de weist darauf hin: „Eine Paydirekt-Zahlung lässt sich nicht zurückholen. Dazu muss man mit dem Händler reden, um die Bestellung zu stornieren.“ Sollte beim Kauf dennoch etwas schief gehen, ist der Verbraucher genauso abgesichert wie bei Paypal und erhält sein Geld zurück, nachdem er angibt, dass die Ware nicht angekommen ist.. Die Kosten für Paydirekt müssen Händler individuell mit ihrer Bank aushandeln, pro Transaktion kostet es mindestens 30 Cent und mehr.

    Lastschrift, Kreditkarte & Co

    Früher hieß es Lastschrift, heute heißt es Sepa-Verfahren. Der Verbraucher ermächtigt den Anbieter schriftlich zum Einzug und erteilt der Bank dadurch gleichzeitig die Genehmigung zur Buchung. Daher sollte es in diesem Verfahren keine ungenehmigten Lastschriftbuchungen geben. Die Verbraucherzentrale Bundesverband weist darauf hin, dass der Kunde erteilte Lastschriftmandate bis zum Tag vor der Abbuchung widerrufen kann. Bereits abgebuchte Beträge kann er sich bis acht Wochen nach der Kontobelastung von seiner Bank erstatten lassen. Bei Sepa-Lastschriften, die ohne Mandat und damit unberechtigt sind, können Kunden das Geld sogar bis zu 13 Monaten nach Belastung zurückgeben. Das erfordert natürlich die Kontaktaufnahme mit der Bank.

    Die Sofortüberweisung funktioniert ähnlich wie eine Online-Überweisung wie bei der jeweiligen Bank. Auch hier muss er eine Tan als Bestätigung eingeben. Verglichen mit anderen Bezahlmöglichkeiten fallen für den Händler hier weniger Gebühren an. Sie liegen bei mindestens 0,9 Prozent der Kaufsumme plus 0,25 Cent für die Transaktion. Dies gilt für materielle Güter, also Waren. Die Verbraucherzentrale weist aber darauf hin: „Wenn dem Kunden die Ware nicht gefällt, muss er die bereits erfolgte Zahlung vom Unternehmer zurückfordern, was mühsam sein kann. Daher sollte man, wenn möglich, der Zahlung per Rechnung oder Bankeinzug den Vorzug geben.“

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    Dies gilt auch bei der Zahlung per Kreditkarte. Allerdings beinhalten immer mehr Kreditkarten eine Onlineoption als Schutz, sollte die Ware nicht ankommen. Sollte es zu unberechtigten Abbuchungen oder Stornierungen kommen, können die Kunden ansonsten über das sogenannte Chargeback-Verfahren ihr Geld zurückverlangen. „In der Regel haben Sie bis zu 120 Tage ab dem Transaktionsdatum Zeit, das Chargeback-Verfahren anzustoßen“, sagt das Verbraucherportal Finanztip.de. Für das Rückbuchen hat die Bank, die die Kreditkarte ausgegeben hat, Formulare in der Filiale oder online. 

    Amazon Pay

    Es gibt auch immer mehr Shops, die als Zahlungsmöglichkeit Amazon Pay anbieten. Es kommt aber nur für Kunden infrage, die bei Amazon ein Konto haben. Der externe Shop greift bei der Zahlung einfach auf die Daten des Amazon-Kontos zu und die Ware ist bezahlt. Diese Zahlungsmöglichkeit kommt laut der Analyse „E-Commerce-Markt Deutschland 2019“ auf einen Marktanteil von 1,2 Prozent.

    Fazit

    Egal, welches Zahlungsverfahren die Kunden auch verwenden. Am Ende gilt als oberstes Prinzip immer noch die regelmäßige Kontrolle der Umsätze auf dem Girokonto und bei der Kreditkarte. Je mehr die Online-Bestellungen zunehmen, desto wichtiger.

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