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Nach Urteil zugunsten von Bremer Mietern
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Vonovia zieht vor das Verfassungsgericht

Florian Schwiegershausen 23.04.2020 5 Kommentare

Nach einem Urteil des Bremer Landgerichts hat der Wohnkonzern Vonovia Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt. Dabei geht es auch um Rechtssicherheit, wenn das Unternehmen Mieterhöhungen ankündigt.

  • Vonovia investiert 100 Millionen Euro seit 2017 in die energetische Modernisierung der Objekte in Bremen. 
    Vonovia investiert 100 Millionen Euro seit 2017 in die energetische Modernisierung der Objekte in Bremen.  (Marcel Kusch)

    Der Wohnungskonzern Vonovia hat Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingelegt gegen ein Urteil des Bremer Landgerichts. Das geht aus einem Schreiben des höchsten deutschen Verfassungsorgans an den Bremer Fachanwalt für Mietrecht, Valentin Weiß, hervor (Aktenzeichen AR 1908/20), das dem WESER-KURIER vorliegt. Er vertritt seit Jahren Vonovia-Mieter, die sich gerichtlich gegen Mieterhöhungen infolge einer energetischen Modernisierung wehren oder auch gegen zweifelhafte Abrechnungen der Nebenkosten. Zum Schritt bis vor das Bundesverfassungsgericht wollte Vonovia auf konkrete Nachfrage des WESER-KURIER keine Details nennen.

    Aus der formalen Mitteilung aus Karlsruhe ist auch nicht ersichtlich, gegen welches Urteil des Bremer Landgerichts der Wohnungskonzern Beschwerde vor der höchsten Verfassungsinstanz eingelegt hat. Bei der letzten Entscheidung im Februar hatte das Bremer Landgericht zugunsten von drei Vonovia-Mietern entschieden und das Schreiben, in dem die Mieterhöhung infolge einer energetischen Modernisierung angekündigt wurde, für ungültig erklärt.

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    Konkret ging es in diesen drei Fällen um eine energetische Modernisierung in einer Wohnanlage am Peterswerder. Einen Teil der Kosten hatte der Wohnungskonzern auf die Miete um­geschlagen. Seit 2019 können das bis zu acht Prozent der Gesamtkosten sein, in der Zeit ­davor waren es wie in den konkret verhandelten Fällen noch elf Prozent. Als die Mieterhöhung ins Haus flatterte, sahen die Mieter darin die ausgeführten Arbeiten nicht ausreichend detailliert nach einzelnen Gewerken aufgelistet. So konnten sie die Kosten nicht nachvollziehen und gingen gerichtlich gegen sie vor.

    Das war im Jahr 2018. Seitdem haben sich insgesamt drei Kammern der Bremer Gerichte damit befasst. In den drei Fällen hatten die Mieter bereits vor dem Amtsgericht recht bekommen. Danach zog Vonovia vor das Bremer Landgericht. Dort hatten vor der Zweiten Zivilkammer erneut die Mieter Erfolg. Der Vorsitzende Richter Mario Pellegrino ließ wegen mangelnder Chancen auf Erfolg auch keine Berufung zu, die zum Bundesgerichtshof (BGH) geführt hätte. Dagegen klagte Vonovia daraufhin vor der Ersten Zivilkammer, um damit die Zulassung einer Revision zu erreichen. Das scheiterte jedoch.

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    Vonovia-Sprecher Matthias Wulff kommentiert diese Entscheidung heute so: „Aus unserer Sicht hat das Landgericht Bremen mit seinen Urteilen jetzt Unsicherheit geschaffen. Es hat ja gesagt, dass das Ankündigungsschreiben mit der Mieterhöhung formell nicht in Ordnung ist. Es ging also nicht um die Modernisierungs- und Instandhaltungskosten an sich.“ Wulff sieht nun als Problem: „Die Vorgaben werden nicht spezifiziert, nach denen so ein Schreiben erstellt werden soll.“

    So gebe es aus Sicht von Vonovia auch keine juristisch eindeutige Definition des Begriffs „Gewerk“. In Bezug auf die Schreiben an Mieter will das Dax-Unternehmen hier Rechtssicherheit schaffen und geht bei Landgerichten anderer Städte, wo Verfahren anhängig sind, den Weg bis zum Bundesgerichtshof (BGH) – in Bremen hat das Landgericht aber die Revision vor dem BGH verboten.

    Vonovia-Sprecher Wulff sagte nach der Entscheidung des Bremer Landgerichts: „Wir brauchen Rechtssicherheit für die Dinge, die wir tun.“ Aus seiner Sicht habe die Gerichtsentscheidung für die Mieter keine weiteren Auswirkungen, „außer, dass sie jetzt ein neues Schreiben erhalten. Wir wissen hier nur nicht, auf welche Art und Weise wir das Schreiben anpassen sollen.“ Von Vonovia wird angemahnt, dass das Gericht nicht konkretisiert habe, wie das Unternehmen die Schreiben denn in Zukunft wasserdicht macht.

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    Der Bremer Wohnrechtsanwalt Valentin Weiß, der mehrere Vonovia-Mieter vertritt, sieht das grundsätzlich anders: „Ich habe hier einen aktuellen Fall. Da hat die Vonovia die Kosten für die energetische Modernisierung nachvollziehbar und schlüssig aufgelistet. In diesem Fall sehe ich allerdings einen anderen Formfehler gegeben.“ Unangetastet von den Entscheidungen des Bremer Landgerichts werde die Vonovia in Bremen ihre Pläne für die energetische Modernisierung an den Objekten fortsetzen, wie der Bremer Regionalleiter Timm Tebbe erläutert: "In Bremen führen wir energetische Modernisierungsmaßnahmen derzeit an mehr als 100 Gebäuden durch. Von 2017 bis einschließlich 2020 geben wir dafür insgesamt mehr als 100 Millionen Euro aus.“

    Bundesweit waren es im vergangenen Jahr insgesamt 1,4 Milliarden Euro, die Deutschlands größtes Wohnungsunternehmen bei seinen Objekten in Modernisierung und Instandhaltung investiert hatte – auch, um die Gebäude, die in die Jahre gekommen sind, auf die neuesten Anforderungen für den Klimaschutz zu bringen. Laut Vonovia-Sprecher Wulff gibt es auch Härtefall-Lösungen, sollte sich ein Mieter nach der Modernisierung die erhöhte Miete nicht leisten können.

    Was den Gang nach Karlsruhe angeht, können laut Anwalt Weiß Bremens Vonovia-Mieter, die erfolgreich geklagt haben, dem gelassen entgegenschauen: „Das Beschwerdeverfahren selbst hat keine aufschiebende Wirkung.“ Bei den verlorenen Verfahren haben die Mieter laut Vonovia auch bereits die zu viel gezahlte erhöhte Miete zurückerhalten. Die Vonovia-Beschwerde vor dem Verfassungsgericht wollte das Bremer Landgericht nicht kommentieren.

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