
Müll ist ein Problem. Nicht nur auf der Erde, sondern auch im Weltraum. Dabei sollte das Prinzip eigentlich einfach sein: Wer Unrat verursacht – oben wie unten – der sollte ihn auch entsorgen. Gerade im Weltraum gibt es in diesem Punkt aber noch große Probleme. Denn keiner fühlt sich wirklich zuständig. Gesetze, die kosmische Mülltransporte regeln könnten, gibt es nicht.
Weltraumschrott ist nur ein Thema, mit dem sich Stephan Hobe beschäftigt. Der aus Bremen stammende Jurist ist Direktor des Instituts für Luftrecht, Weltraumrecht und Cyberrecht an der Universität Köln. „In Sachen Müll scheuen Staaten die rechtliche Verbindlichkeit“, sagt Hobe, der am Freitag auf dem IAC zum Thema Weltraumrecht gesprochen hat. Und auch sonst ist das All ein vergleichsweise rechtsfreier Raum. Hobe will das ändern.
Gerade einmal fünf Verträge gibt es, die Gesetze für den Weltraum beinhalten. Viele davon sind aus einer Zeit, in der die Raumfahrt gerade noch in den Kinderschuhen steckte, und längst nicht jeder Staat akzeptiert auch die vereinbarten Regeln.
Als eine der wichtigsten rechtlichen Grundlagen gilt der Mondvertrag. Er wurde 1979 geschlossen und soll unter anderem den Mond vor der Ausbeutung seiner Bodenschätze schützen und die militärische Nutzung durch einzelne Staaten verhindern. Doch das Problem ist: Lediglich 15 Länder haben den Mondvertrag ratifiziert. Anders der Weltraumvertrag aus 1967. Seinen Inhalt haben mehr als 100 Staaten anerkannt und damit auch festgelegt, dass Himmelskörper keinem Staat gehören können. So hat die US-Flagge auf dem Mond nur einen symbolischen Charakter. „Astronauten sind immer Boten der Menschheit“, sagt Hobe, nie einzelner Nationen.
Trotz dieser wichtigen Grundlage seien noch viele rechtliche Fragen offen, sagt der Jurist. In der Diskussion sind beispielsweise die Gesetze, die die USA und Luxemburg verabschiedet haben. Sie regeln, dass Firmen aus diesen Ländern Rohstoffe auf Himmelskörpern wie Asteroiden abbauen und damit Geschäfte machen dürfen. Nach der Auslegung des Kölner Professors ist das rechtswidrig. „Die Gesetzgebung kann nur international stattfinden“, sagt Hobe.
Dass es Regeln gibt, hält der Jurist für essenziell. „Ohne Weltraumordnung ginge es zu wie im wilden Westen.“ Große Weltraumnationen könnten das machen, was sie wollten, während die kleineren das Nachsehen hätten. Auch die deutsche Industrie hat die Ressourcen auf Himmelskörpern mittlerweile als mögliches Geschäftsfeld entdeckt: Im Juli forderte der Bundesverband der Deutschen Industrie, dass Deutschland den Bergbau auf Asteroiden in einem Weltraumgesetz regeln soll.
Pläne für ein Weltraumgesetz hat die Bundesregierung bereits länger. Eigentlich sollte es schon in der vergangenen Amtszeit kommen; jetzt soll in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode ein erster Entwurf vorliegen, wie aus der Antwort des Wirtschaftsministeriums auf eine Anfrage der Grünen hervorgeht.
Das sogenannte Asteroid-Mining soll dann aber kein Bestandteil sein, da die Bundesregierung nichts von nationalen Regeln hält. „Die Voraussetzungen des Abbaus von Rohstoffen im Weltall sind völkerrechtlich umstritten“, heißt es dazu in dem Dokument. Man setze stattdessen auf ein internationales Regelwerk.
„Deutschland liegt im Vergleich zu anderen Staaten weit zurück“, sagt Hobe. Und das, obwohl die Bundesrepublik ein Hochtechnologiestandort sei. Der Jurist plädiert für ein nationales Gesetz, um die Haftungsfrage zu regeln. Bislang sei es so, dass die Staaten für die Schäden aufkommen müssen, die Raketen oder Satelliten anrichten, die von ihrem Gebiet gestartet sind.
Da die Raumfahrt aber ein Geschäft ist, in dem immer mehr private Unternehmen mitmischen, fordern Experten wie Hobe, dass der Staat einen Weg finden müsse, um die Haftung loszuwerden. Denkbar sei etwa eine Versicherung, die Voraussetzung für die Startgenehmigung sei. Um Firmen und Investoren aber nicht abzuschrecken, schlägt Hobe eine Deckelung vor: Bis zu einer gewissen Summe müssten die privaten Raumfahrtunternehmen versichert sein, den Rest könne dann der Staat übernehmen.
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