Ins Visier der Verfassungsschützer geriet Rolf Gössner 1970 als Student der Rechtswissenschaften in Freiburg – 50 Jahre später stellte der 6. Senat des Bundesverwaltungsgerichts fest, dass die Überwachung unverhältnismäßig und grundrechtswidrig war. Gössner, längst renommierter Anwalt in Bremen und seit 2007 sogar stellvertretender Richter am Staatsgerichtshof, ist damit höchstrichterlich voll rehabilitiert. Dennoch ist sein Kampf noch nicht vorbei: Der streitbare Jurist und Publizist ("Grundrechte-Report") fordert nun auch rechtspolitische Konsequenzen.
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