Gymnasium Horn gegen die Bildungsbehörde: Dieser Rechtsstreit wird demnächst vor dem Bremer Verwaltungsgericht aufgerufen. Dass eine Schule gegen die eigene Senatorin klagt, das hat es in der Geschichte der Bremer Kultusbürokratie noch nicht gegeben. Im Kern geht es in dem Verfahren um die Frage, ob sich Gymnasien in vollem Umfang an der Inklusion behinderter Schüler beteiligen müssen. Je nach Ausgang könnte der Prozess das bisherige Konzept der Inklusion grundsätzlich infrage stellen.
Bremen verfügt über acht staatliche Gymnasien. An zweien – nämlich Vegesack und Links der Weser – wird die Inklusion bereits praktiziert. Das heißt, auch Kinder und Jugendliche mit körperlichen und geistigen Behinderungen nehmen am Regelunterricht teil. Dieses Konzept entspricht den bildungspolitischen Grundsätzen, die Bremen seit mehreren Jahren verfolgt und mit der Auflösung der meisten sonderpädagogischen Förderzentren eingeleitet hatte. Insbesondere an den Gymnasien wird diese Praxis allerdings auch kritisch gesehen. Dort bezweifeln manche Pädagogen und Eltern, ob es sinnvoll und praktikabel ist, geistig schwerbehinderte Kinder in den Gymnasialunterricht zu integrieren.
Streit um verfügbare Plätze
Am Gymnasium Horn hatte man sich im Herbst 2017 jedenfalls nicht darauf eingerichtet, dass dieser Standort zum kommenden Schuljahr mit der Inklusion beginnen sollte. Ende November änderte sich das. Da erhielt die Schulleitung Besuch von einem Abteilungsleiter der Bildungsbehörde, der ihr eröffnete, dass zum Schuljahr 2018/19 im fünften Jahrgang eine sogenannte W+E-Klasse eingerichtet werden soll. Das Kürzel steht für Beeinträchtigung im Bereich Wahrnehmung und Entwicklung, also für geistige und körperliche Behinderung.
In einer solchen W+E-Klasse sollten 19 Schüler mit Gymnasialempfehlung und fünf W+E-Kinder zusammen beschult werden. Der Rest des Jahrgangs sollte nur noch vierzügig sein, also deutlich kleiner als bisher – für Schulleitung und Kollegium ein Schlag ins Kontor. Denn absehbar war, dass die Anmeldungen aus den Grundschulen im Einzugsbereich des Horner Gymnasiums die Zahl der verfügbaren Plätze deutlich übersteigen würde.
Doch die Bildungsbehörde wies die Vorbehalte zurück. Sie argumentierte gegenüber der Schulleitung unter anderem damit, dass das Gymnasium Horn in der Vergangenheit bereits Erfahrungen mit der Integration Behinderter gemacht habe. Tatsächlich gab es vor einigen Jahren im selben Gebäudekomplex die Schule am Rhododendronpark für Jugendliche mit Behinderungen. Doch die seinerzeit vorhandene Infrastruktur wurde nach der Schließung entsorgt.
Nach vergeblichen Gesprächen mit der Spitze der Bildungsbehörde entschloss sich Schulleiterin Christel Kelm, den Rechtsweg zu prüfen. Zunächst die Frage, ob in Bremen eine einzelne Schule gegenüber ihrer vorgesetzten Dienststelle überhaupt klagefähig ist. Ein hinzugezogener Verwaltungsrechtler bejahte das. Im März wurde die Klage gegen die Einrichtung der W+E-Klasse schließlich eingereicht. Die Schulleiterin beruft sich darin zentral auf den Paragrafen 20 des bremischen Schulgesetzes. Dort heißt es, das Unterrichtsangebot sei „auf das Abitur ausgerichtet“. Die Schüler müssten mindestens zwei Fremdsprachen erlernen.
Klage rechtlich fraglich
Und weiter: „Der Unterricht im Gymnasium berücksichtigt die Lernfähigkeit der Schülerinnen und Schüler mit einem erhöhten Lerntempo auf einem Anforderungsniveau ...“ Nach Auffassung der Horner Schulleiterin ist dieses im Schulgesetz verankerte Anforderungsniveau für Kinder mit schweren geistigen Behinderungen schlicht nicht zu erreichen. „Natürlich gibt es auch unter den normalen Gymnasiasten eine gewisse Heterogenität in der Leistungsfähigkeit, und natürlich sind bei uns auch Schüler mit Beeinträchtigungen willkommen. Aber innerhalb der Grenzen, die das Gesetz zieht“, so Kelm. Sie hofft, dass das Verwaltungsgericht noch vor den Sommerferien in ihrem Sinne entscheidet.
In der Bildungsbehörde wird bereits an einer juristischen Stellungnahme für das Verwaltungsgericht gearbeitet. Die Sprecherin von Senatorin Claudia Bogedan (SPD), Annette Kemp, zeigt sich zuversichtlich: „Wir sind der Auffassung, dass die Einrichtung des W+E-Standortes ein zulässiger innerdienstlicher Organisationsakt ist, der auch mit der Schulform des Gymnasiums vereinbar ist und an den Gymnasien Vegesack und Links der Weser erfolgreich praktiziert wird.“