Bremen wird seinen Haushalt für 2023 voraussichtlich ohne neue Kredite ausgleichen können. Eine bereits beschlossene Ausnahme von der Schuldenbremse in der Landesverfassung soll deshalb nicht mehr in Anspruch genommen werden. Das hat das Finanzressort auf Anfrage des WESER-KURIER mitgeteilt. Die Bürgerschaft hatte für 2023 bereits vorsorglich eine Notlage ausgerufen und sich dabei auf die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Haushalt berufen. Ein solcher formale Akt ist Bedingung für Abweichungen von der Schuldenbremse, also dem Verbot der Aufnahme neuer Kredite. Der Bürgerschaftsbeschluss müsse nun auch formell revidiert werden, so Behördensprecherin Ramona Schlee.
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