
Mit einem Schock hat die Woche für den Bremer Landesverband der Piratenpartei begonnen: Nach derzeitigem Stand rechnet die Partei damit, dass sie nicht an den Beirätewahlen im Mai teilnehmen darf. Sie spricht sogar von einem „willkürlichen Ausschluss unserer Partei“.
Betroffen wären die Beirätewahlen in der Neustadt, Walle, Burglesum, Vahr, Beirat Mitte und Östliche Vorstand. Der Grund dafür ist offenbar formeller Natur. Denn aus Sicht der Landeswahlleitung haben die Piraten bei der Kandidatenaufstellung ein falsches Verfahren gewählt. Das geht aus einem Schreiben hervor, das die Landeswahlleitung an die Partei geschickt hat, um eine Zurückweisung der Wahlvorschläge am vergangenen Freitag zu begründen. Nach Darstellung von Wahlbereichsleiterin Evelyn Temme haben die Piraten dann am Montag erneut die Kandidatenliste eingereicht.
Aber es bleibt ein Knackpunkt: Nach Darstellung der Wahlleitung müssen die Kandidaten von den Parteimitgliedern aus dem jeweiligen Beiratsbereich gewählt werden. Die Bewerber bei den Piraten wurden aber von den Mitgliedern des Landesverbands – als unterste Ebene der Partei in Bremen – gewählt. „Wir haben bei den vergangenen Wahlen jedes Mal auf Landesebene mit allen anwesenden Mitgliedern über die Kandidatenlisten abgestimmt und das wurde nie beanstandet“, versichert Gunnar Christiansen, der Spitzenkandidat für die Bürgerschaftswahl. Das Wahlgesetz werde offenbar neu ausgelegt, ohne dass die Parteien im Vorfeld darauf aufmerksam gemacht worden sind.
Die Piratenpartei hat am Montag beim Landeswahlausschuss einen „vorläufigen Widerspruch“ gegen diese Behandlung eingelegt. Wahlbereichsleiterin Temme ist über das Verhalten der Piraten verwundert. Schließlich entscheidet der Landeswahlausschuss erst auf seiner Sitzung am 29. März über die Zulassung der Parteien. Auch die Unterlagen der Piraten „werden ganz normal geprüft“. Erst wenn der Ausschuss die Piraten nicht zulassen würde, könne eine Beschwerde eingelegt werden.
Auf der Sitzung wird das Thema aber wohl eine größere Rolle spielen. Nach Informationen des WESER-KURIER sollen auch andere Parteien ein ähnliches Problem haben wie die Piraten. Die Partei will notfalls gegen eine Nichtzulassung zur Wahl klagen. Das wäre dann ein Nachspiel: Eine Klage ist erst nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses möglich.