Im Land Bremen gelten ab Dienstag, 18. Januar, geänderte Quarantäne-Regeln. Der Senat hat eine entsprechende Anpassung in der 29. Corona-Verordnung beschlossen.
Diese Quarantäne-Regeln gelten in Bremen ab Dienstag, 18. Januar
Kontaktpersonen:
- Kontaktpersonen von Corona-Infizierten müssen künftig nur noch maximal zehn Tage in Quarantäne.
- Nach sieben Tagen können sie sich durch einen negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten. Voraussetzung ist, dass sie keine Symptome mehr haben.
- Kinder und Jugendliche können sich aus der Quarantäne als Kontaktperson bereits nach fünf Tagen mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten.
Infizierte Personen:
- Infizierte Personen müssen sich nur noch maximal zehn Tage lang in Isolation begeben - sofern sie dann keine Symptome mehr haben und einen negativen PCR-Test vorweisen können.
- Nach sieben Tagen können sich Infizierte mit einem negativen PCR-Test oder Antigen-Schnelltest freitesten.
- Medizinisches Personal kann sich ebenfalls nach sieben Tagen freitesten, sofern es mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und ein negatives PCR-Testergebnis vorliegt.
Der Tag der Probenentnahme bestimmt den Beginn von Quarantäne und Isolation. Wer zum Beispiel an einem Montag einen Abstrich vornehmen lässt und erst am Mittwoch einen positiven Befund erhält, kann sich bereits am darauf folgenden Sonntag freitesten.
Der Senat betont, dass die Isolation bei einem positiven PCR-Testergebnis unmittelbar beginnt und nicht erst, wenn eine Benachrichtigung des Gesundheitsamtes erfolgt ist. "Aufgrund der steigenden Fallzahlen kommt es bei der Kontaktnachverfolgung zu Verzögerungen. Infizierte sind dazu angehalten, Eigenverantwortung zu zeigen, sich in Isolation zu begeben und Kontaktpersonen der letzten zwei Tage vor dem positiven PCR-Test eigenständig zu informieren", erläutert der Senat dazu. Auch die Quarantäne beginne ab dem Zeitpunkt, an dem ein Kontakt zu einer infizierten Person bekannt wurde.
Die Isolation endet nach zehn Tagen automatisch, sofern die Infizierten symptomfrei sind. Auch die Quarantäne endet automatisch nach zehn Tagen. Eine Information durch das Gesundheitsamt ist nicht notwendig.
Von der Quarantäne ausgenommen sind:
- dreimal geimpfte Personen (vollständig geimpft plus Boosterimpfung)
- Genesene innerhalb der ersten drei Monate nach der Erkrankung
- Vollständig geimpfte Personen innerhalb der ersten drei Monate nach der Zweitimpfung
- Genesene Personen mit zusätzlicher Impfung
- Personen, die mit Johnson & Johnson geimpft und zusätzlich zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff bekommen haben.
Für alle Personen, die aktuell bereits in Isolation oder Quarantäne sind, gelten die neuen Regelungen ebenfalls ab Dienstag, 18. Januar, so der Senat.
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