Der Bremer Senat hat die Corona-Verordnung in der Sitzung am Dienstag angepasst. Wie die Senatspressestelle mitteilt, sollen die Änderungen am 4. März in Kraft treten – zuvor muss aber noch der zuständige Ausschuss der Bürgerschaft zustimmen.
Mit der Änderung sollen die Beschlüsse der Bund-Länder-Runde der vergangenen Woche umgesetzt werden. Mit einem Stufenplan soll in drei Schritten gelockert werden. Der erste Schritt ist, die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene aufzuheben und die 2G-Regel im Einzelhandel abzuschaffen – das wurde in Bremen bereits getan.
Mit den Änderungen, die am Dienstag beschlossen wurden, folgt der zweite Schritt:
- Unabhängig von der Warnstufe gilt künftig in der Gastronomie, in Kultur- und Freizeitstätten, beim Sport, bei körpernahen Dienstleistungen und in Hotels die 3G-Regel.
- Diskotheken und Clubs dürfen wieder ohne Kapazitätsbeschränkungen öffnen, es gilt die 2G-plus-Regel.
- Großveranstaltungen dürfen in geschlossenen Räumen mit maximal 6000 Besucherinnen und Besuchern stattfinden, unter freiem Himmel liegt das Limit bei 25.000 Besuchern. Die Auslastung darf in Innenräumen dabei maximal 60 Prozent betragen, draußen bei 75 Prozent. Es gilt die 2G-Regel.
- Wenn bei Veranstaltungen die 3G-, 2G- oder 2G-Plus-Regel umgesetzt wird, entfällt die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung und die Abstandspflicht.