Das Land Bremen wird Verstöße gegen die Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus unter anderem mit Bußgeldern ahnden. Wer das bundesweite Kontaktverbot missachtet, muss mit Strafanzeigen oder Geldstrafen rechnen. Kommen mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit zusammen, die nicht im gleichen Haushalt leben, wird von jedem Beteiligten ein Bußgeld zwischen 100 bis zu 150 Euro fällig. Das hat das Innenressort am Dienstag bestätigt. Bremen setzt die Geldstrafen damit etwas niedriger an als Nordrhein-Westfalen, das erste Bundesland, das einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Corona-Regeln erarbeitet hat.
Das Innenressort kündigte an, zeitnah weitere Sanktionsmaßnahmen festlegen zu wollen. Angesprochen auf den nordrhein-westfälischen Katalog erklärte Bürgermeister Andreas Bovenschulte (SPD) auf einer Pressekonferenz am Dienstag, dass auch Bremen an einem solchen Papier arbeite. Bovenschulte sagte, dass die Höhe des Bußgeldes davon abhänge, wie gravierend und wie vorsätzlich der Verstoß gegen das Kontaktverbot ausfalle. In leichteren Fällen sei auch ein Verwarngeld von 50 Euro denkbar.
Bovenschulte betonte, dass sich ein Großteil der Bremer an die neuen Corona-Regeln halte. „Ich erlebe ganz viel Verständnis dafür“, sagte er. Die Bremer Polizei und der Ordnungsdienst der Innenbehörde hätten bisher nur bei wenigen Verstößen einschreiten müssen. In zwei Fällen seien kleinere „Corona-Partys“ auf Schulhöfen mit jeweils etwa sechs bis acht Teilnehmern beendet worden. Der Ordnungsdienst habe in den vergangenen Tagen zudem einige kleinere Menschenansammlungen vor Kiosken und Imbissen aufgelöst und vereinzelt auch Geschäftsinhaber angewiesen, ihren Betrieb gemäß den aktuellen Regelungen zu schließen.
Die Polizei meldete am Dienstag einen Vorfall, bei dem Beamte am Montagabend ein Treffen von sieben Männern in den Räumen einer islamischen Gemeinde in Gröpelingen beendet hätten. Gegen die Männer wurde Strafanzeige gestellt. Insgesamt habe die Polizei bisher 99 strafrechtliche Ermittlungsverfahren eingeleitet, die sich auf Verstöße gegen das Infektionsschutzgesetz beziehen, sagte Bovenschulte. Diese Fälle seien Ausnahmen, in den meisten Situationen hätten kurze Ansprachen der Beamten genügt. „Die Menschen bedürfen in manchen Fällen verstärkter Höflichkeit“, so der Bürgermeister.
Bundesländer entscheiden über Umgang mit Verstößen
In Ländern wie Italien und Frankreich, in denen bereits eine Ausgangssperre gilt, fallen die Geldstrafen beim Missachten der Maßnahmen im Kampf gegen Corona ähnlich hoch aus wie nun in Bremen. In Frankreich werden bis zu 135 Euro fällig, in Italien 206 Euro. Wie Verstöße gegen die Corona-Regeln geahndet werden, entscheiden in Deutschland die Bundesländer.
Die Sanktionen wegen Verstößen gegen die geltenden Auflagen in Nordrhein-Westfalen sind weitreichend. Bei öffentlichen Zusammenkünften von mehr als zwei Personen, die nicht zusammen wohnen, müssen die Beteiligten jeweils 200 Euro zahlen. Verbotenes Picknick und Grillen kostet 250 Euro pro Teilnehmer. Wer trotz Verbots Sportveranstaltungen organisiert, muss 1000 Euro abtreten. Der Verzehr von Außer-Haus-Speisen näher als 50 Meter am Restaurant oder Imbiss wird mit 200 Euro bestraft. Wer sein Restaurant geöffnet lässt, muss 4000 Euro entrichten. Wer eine Bar, eine Diskothek oder ein Fitnessstudio trotz verlangter Schließung weiter betreibt, muss 5000 Euro zahlen. Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) sprach gegenüber der „Bild“-Zeitung von „null Toleranz gegenüber Rechtsbrechern im Kampf gegen das Coronavirus“.
In Niedersachsen gilt bislang kein Bußgeldkatalog als Strafrahmen, sondern das Infektionsschutzgesetz. Wer gegen die Corona-Regeln verstößt, muss demnach ein Bußgeld von bis zu 25 000 Euro zahlen. Zunächst hat allerdings kein Niedersachse eine so hohe Strafe zu erwarten.
Erst mal sollten die niedersächsischen Ordnungskräfte die Öffentlichkeit über die neuen Regeln informieren, „bis klar ist, dass die Bestimmungen jedem bekannt sein müssen“, heißt es aus dem niedersächsischen Innenministerium auf Anfrage. Wer danach noch gegen die Auflagen verstößt, sollte jedoch nicht mehr mit Milde rechnen. Dann sollen Polizei und Ordnungsamt laut Ministerium strikt durchgreifen.