- Maskenpflicht in Zügen
- Wann fällt in welchem Bundesland die Maskenpflicht im ÖPNV?
- In diesen Bundesländern gibt es bereits keine Maskenpflicht im ÖPNV mehr
- Isolationspflicht
- Arbeitsschutzmaßnahmen
- Bürgertests
- Schutzregeln
- Impfungen
- Einreise
- Warn-App
- Bremer Fußball-Verband
- Diese Corona-Maßnahmen bleiben vorerst
Keine Maskenpflicht mehr in Nah- und Fernzügen, keine Isolationspflicht: Am 2. Februar 2023 fallen die meisten Corona-Maßnahmen weg. Ein Überblick:
Maskenpflicht in Zügen
Ab dem 2. Februar müssen Fahrgäste in Fernzügen keine FFP2-Schutzmaske mehr tragen. In Flugzeugen gilt das schon länger, genauer gesagt für Inlandsflüge und für Flüge von und nach Deutschland.
Auch im öffentlichen Nahverkehr in Niedersachsen und Bremen fällt die Maskenpflicht dann weg. Das Nachbarland Hamburg ist einen Tag schneller: Dort müssen ab dem 1. Februar keine Masken im ÖPNV mehr getragen werden.
Wann fällt in welchem Bundesland die Maskenpflicht im ÖPNV?
- 31. Januar: Baden-Württemberg
- 1. Februar: Nordrhein-Westfalen, Hamburg
- 2. Februar: Berlin, Brandenburg, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland
- 3. Februar: Thüringen
In diesen Bundesländern gibt es bereits keine Maskenpflicht im ÖPNV mehr
- Sachsen-Anhalt (8. Dezember 2022)
- Bayern (10. Dezember 2022)
- Schleswig-Holstein (1. Januar 2023)
- Sachsen (16. Januar)
Isolationspflicht
Die Isolationspflicht läuft in Bremen und Niedersachsen am 31. Januar 2023 aus. Ab dem 1. Februar müssen sich Corona-Infizierte also nicht mehr isolieren. Bis dahin müssen Infizierte noch mindestens fünf Tage zu Hause bleiben.
Der Bremer Senat hat alle landesrechtlichen Corona-Maßnahmen zum 2. Februar aufgehoben, eigentlich sollte die dritte Corona-Basisschutzmaßnahmenverordnung bis zum 7. April 2023 gelten. Damit fällt auch die Maskenpflicht in Gemeinschaftsunterkünften am 2. Februar weg. Außerdem müssen für diese Einrichtungen ab dem 2. Februar keine negativen Corona-Tests mehr nachgewiesen werden.
Arbeitsschutzmaßnahmen
Auch die Corona-Arbeitsschutzverordnung soll am 2. Februar wegfallen. Eigentlich sollten die Vorgaben zum Schutz vor einer Corona-Ansteckung am Arbeitsplatz bis zum 7. April gelten, Arbeitsminister Hubertus Heil will sie aber früher beenden.
Konkret heißt das, dass Arbeitgeber bisher im Rahmen eines Hygienekonzepts Homeoffice- und Testangebote für die Beschäftigten prüfen müssen, ab 2. Februar dann nicht mehr. Seit März 2022 sind Unternehmen nicht mehr verpflichtet, die Möglichkeit für Heimarbeit und Tests anzubieten.
Bürgertests
Ein reduziertes Angebot an kostenlosen Bürgertests gibt es noch bis einschließlich 28. Februar. Gratis bleiben Schnelltests von Teststellen auch ohne Symptome unter anderem vor Besuchen in Kliniken und Pflegeheimen. Fürs "Freitesten" nach einer Infektion fiel der Anspruch Mitte Januar weg. Er besteht aber weiter für medizinisches Personal, das sich vor der Arbeitswiederaufnahme testen lassen muss.
Schutzregeln
In vielen Supermärkten sind Plexiglasscheiben an den Kassen nach wie vor anmontiert. Eine Verordnung mit bundesweiten Vorgaben zum Infektionsschutz in Betrieben wird aber zeitgleich mit der Maskenpflicht im ICE aufgehoben. Mehr und mehr Länder erlassen die empfohlene Isolationspflicht für Infizierte, obwohl Lauterbach wegen der Sicherheit am Arbeitsplatz dafür wirbt. Im Gesetz parat stehende strengere Alltagsvorgaben blieben ohnehin ungenutzt.
Impfungen
Eigentlich sollten über den Winter auch die Impfungen wieder kräftig Fahrt aufnehmen – vor allem zum Auffrischen länger zurückliegender Grundimmunisierungen mit fortentwickelten Präparaten, die an aktuelle Virusvarianten angepasst sind. Doch die Impfkampagne, die nunmehr in den Praxen läuft, dümpelt vorerst weiter vor sich hin. Die Bundesregierung bemüht sich schon darum, absehbar überschüssige Lieferungen für Deutschland noch zu stornieren oder zu reduzieren.
Einreise
Für Urlaubsheimkehrer gelten die gelockerten Corona-Regeln ohne spezielle Nachweise bei der Einreise nach Deutschland weiter – zumindest solange keine neue, gefährlichere Virusvariante kursiert. Als neue Kategorie hinzu kamen nun aber Länder, in denen eine solche Variante "aufzutreten droht". Reisende aus China müssen deswegen vor Abflug nach Deutschland vorerst einen negativen Corona-Test vorlegen.
Warn-App
Die bundeseigene Corona-App wurde seit 2020 mehr als 48 Millionen mal heruntergeladen – dabei ist unklar, auf wie vielen Smartphones sie aktiv ist. Die Warnfunktion funktioniert nun auch mit selbst gemachten Schnelltests ohne weitere offizielle Bestätigung.
Bremer Fußball-Verband
Mit dem Wegfall der Isolationspflicht entfällt auch die Regelung für den Umgang mit bestätigten Corona-Fällen für den Spielbetrieb im Bremer Fußball-Verband (BFV). Die spieltechnischen Ausschüsse haben ihre Durchführungsbestimmungen entsprechend angepasst, teilt der Verband mit.
Verletzte oder erkrankte Spieler begründen demnach kein Recht auf eine Spielumlegung. So war es auch bereits vor Corona der Fall. Ausnahmen kann der Staffelleiter zulassen, insbesondere bei Erkrankung einer Vielzahl von Spielern einer Mannschaft, bei denen eine Gefahr durch zum Beispiel Ansteckung für andere gegeben ist (zum Beispiel Grippe oder Corona-Infektion), die aber keine Sportverletzungen darstellen. Die Erkrankungen sind durch ärztliche Atteste nachzuweisen.
Diese Corona-Maßnahmen bleiben vorerst
Was bleibt, sind die Maßnahmen, die im Infektionsschutzgesetz bundesweit geregelt sind. Sie gelten bis zum 7. April 2023.
- FFP2-Maskenpflicht und Testpflicht in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen für Patienten, Besucher und Personal – das gilt auch für Beschäftigte in ambulanten Pflegediensten und vergleichbaren Dienstleistern.
- Patienten und Besucher von Arztpraxen, Dialyseeinrichtungen und weiteren Einrichtungen des Gesundheitswesens müssen weiterhin eine FFP2-Maske tragen.