Kontrolliert die Polizei bestimmte Personen nur, weil sie eine dunkle Hautfarbe haben oder aus muslimischen Ländern kommen? Dieser Vorwurf – Fachleute sprechen von „ethnischem Profiling“ – wird immer wieder erhoben. Auch der Antidiskriminierungsstelle des Bundes liegen Beschwerden vor. Die Bremer Polizei bestreitet, Menschen allein wegen Herkunft oder Hautfarbe ins Visier zu nehmen.
Im Juli wurden vermehrt Polizeikontrollen von jugendlichen Migranten im Hamburger Stadtteil Altona bekannt. Der Vorwurf an die Polizei: Sie seien nur wegen ihres anderen Aussehens und ihrer Herkunft ins Visier der Polizei geraten. Die Kontrollen seien rassistisch motiviert. Die Polizei verwies dagegen auf einer Zunahme jugendlicher Straftaten in diesem Stadtteil. In Hamburg waren 2012 etwa ein Drittel aller Tatverdächtigen Ausländer.
In Bremen, bestätigt das Innenressort, werden sogenannte anlasslose Polizeikontrollen an bestimmten „Gefahrenorten“ durchgeführt. Davon gibt es eine ganze Reihe, zum Beispiel Diskomeile, Bahnhofsvorplatz, Teile des Osterdeichs und das Oster- und Steintor. Hier ist mit verstärkten Kontrollen zu rechnen, eine Statistik über die Zahl überprüfter Personen gibt es aber nicht. Der Anteil von Nichtdeutschen an Straftaten beträgt für die Stadt Bremen 30,1 Prozent, für das Land 28,9 Prozent. „Besondere Häufigkeiten gibt es bei Raub, räuberische Erpressung, Überfall auf Spielhallen und Wohnungseinbruch“, so eine Sprecherin des Innensenators.
Rafael Behr, Professor an der Polizei-Hochschule Hamburg, beschreibt das Problem so: „Was nach Meinung der meisten Polizisten noch absolut legal und rechtens ist, ist für die Betroffenen schon diskriminierend.“ Stets, so Behr, würde behauptet, dass die Polizei schon Gründe habe, bestimmte Leute häufiger zu kontrollieren. „Wir kennen doch unsere Pappenheimer“, heiße es dann. Und: „Dummerweise kommen dabei auch mal die falschen ins Raster.“ Behr wirft der Polizei zwar keine bewusste Diskriminierung vor, fordert sie aber auf, mehr zu tun, um die Vorwürfe zu entkräften. Oftmals sei ihr Verhalten zu respektlos und unsensibel. „Die Polizei erklärt nicht, warum sie die Ausweise sehen will, sie beharrt viel zu sehr auf der Rechtmäßigkeit ihres Tuns, verlangt sozusagen den Kniefall vor der staatlichen Obrigkeit. Fragt trotzdem jemand nach, dann ist das sehr häufig der Beginn von Konflikten.“
Bremens Polizeipräsident Lutz Müller betont gegenüber unserer Zeitung: „Die Polizei Bremen hat nicht nur die rechtliche Verpflichtung, sondern auch das Selbstverständnis, alle Menschen beziehungsweise Bevölkerungsgruppen in Bremen gleich zu behandeln.“ Deshalb orientiere sie sich „an dem individuellen Verhalten von einzelnen Personen und Gruppen“. Es werde „grundsätzlich nicht nach Herkunft, Aussehen oder Hautfarbe selektiert“.
Müller verweist auch auf Seminare für Polizisten, die seit mehr als sechs Jahren zum Thema „Interkulturelle Kompetenz“ an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung angeboten würden. Außerdem würden jährlich circa 50 Polizisten speziell geschult. Dabei gehe es darum zu reflektieren, wie dieser Beruf den Blick auf die Gesellschaft verändere. Auch eine Fachtagung im Dezember vergangenen Jahres zum Thema Gleichbehandlung habe große Resonanz gefunden. Der Polizeipräsident verweist auf eine Aussage des Integrationsbeauftragten der Bremer Polizei, der von positiven Rückmeldungen kontrollierter Personen berichtet. „Es ist besser geworden“, sagt Thomas Müller.
Ein wachsendes Bewusstsein gegenüber dieser Problematik attestiert der Polizei auch Libuse Cerna, Vorsitzende des Bremer Rats für Integration. Sie hat an der Dezember-Veranstaltung teilgenommen und lobt das große Interesse daran. „Etwa 70 Prozent der Teilnehmer waren Polizisten. Es war ein sehr erfolgreiches Treffen.“
Cerna liegen keine aktuellen Beschwerdefälle vor. Sie erinnert sich aber an einen Tamilen, der in Lübeck studierte und sich beim Bremer Rat für Integration beschwerte, weil er sich von der Polizei diskriminiert fühlte. Der Student war auf der Bremer Diskomeile angegriffen worden und wollte Anzeige erstatten. Das wurde abgelehnt mit der Begründung, es handele sich um eine Prügelei unter Dunkelhäutigen. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) bestätigt auf Anfrage, das sich „bereits Menschen an uns gewendet haben, die sich durch Kontrollen diskriminiert sahen, die scheinbar aufgrund ’ausländischen Aussehens’ durchgeführt wurden“. Dazu ADS-Leiterin Christine Lüders: „Es darf kein direkter Zusammenhang zwischen der ethnischen Herkunft von Menschen und einer Nähe zu rechtswidrigem Verhalten hergestellt werden. Solche Kontrollprofile leisten Vorurteilen und Fremdenfeindlichkeit Vorschub.“
Für Libuse Cerna ist einer der Gründe für die vielen Kontrollen die Residenzpflicht für Asylbewerber; sie gehöre abgeschafft. „Sie ist Schuld daran, dass Polizisten angehalten sind, jeden, der anders aussieht, zu kontrollieren. Gäbe es die Residenzpflicht nicht, würden sich sehr viele Kontrollen erübrigen.“ Dieser Ansicht ist auch Polizeiexperte Behr, er beklagt: „Durch die Residenzpflicht geht die Unschuldsvermutung den Bach runter. Das eröffnet Diskriminierung Tor und Tür.“
Die Residenzpflicht
n Sie schreibt Flüchtlingen vor, dass sie ein bestimmtes Gebiet nicht ohne Sondergenehmigung verlassen dürfen – in manchen Fällen sind das die Grenzen eines Bundeslandes, manchmal nur die eines Regierungsbezirks. Bremen hat seit April den Aufenthaltsbereich für Flüchtlinge auf Niedersachsen erweitert, Niedersachsen umgekehrt auf Bremen. Sondergenehmigungen können laut Pro Asyl von den Behörden „nach Gutdünken“ verweigert werden. Zum Teil seien sogar Gebühren dafür zu zahlen.
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