Ein Dolmetscher, gegen den die Bremer Staatsanwaltschaft im Bamf-Skandal ermittelt, zieht jetzt vor das Arbeitsgericht. Darüber hatte die „Bild“-Zeitung berichtet. Dem 39-Jährigen aus Bad Zwischenahn wird laut dem Bericht vorgeworfen, bei einigen seiner insgesamt 13 Einsätze für die Bremer Außenstelle des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Bamf) Asylbewerber zu falschen Angaben angestiftet zu haben.
Indem die Flüchtlinge beispielsweise über ihre Einreise nicht die Wahrheit sagen oder falsche Identitäten angeben, so der Plan, sei es leichter, positive Bescheide zu erwirken. Für seine Dienste soll der Mann, dessen Büro im März durchsucht wurde, laut „Bild“ 500 Euro pro Flüchtling kassiert haben. Außerdem ermittelt die Staatsanwaltschaft wegen des Vorwurfs der „bandenmäßigen Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragsstellung“ und Bestechlichkeit gegen die ehemalige Leiterin der Bremer Bamf-Außenstelle und gegen drei Rechtsanwälte.
Kündigungsschutzklage eingereicht
Warum klagt der Dolmetscher nun vor dem Bremer Arbeitsgericht? Nach Informationen des WESER-KURIER hat er eine sogenannte Kündigungsschutzklage eingereicht, was erst mal kurios klingt, denn gekündigt worden ist ihm gar nicht. Der Mann war auch nicht fest angestellt bei der Bremer Bamf-Außenstelle. Er hat aber seit Bekanntwerden des Skandals von dort keine Aufträge mehr erhalten. Außerdem fordert er von der Behörde Schmerzensgeld – die Höhe soll erst während des Verfahrens konkretisiert werden – und finanzielle Abgeltung für Urlaubstage.
Das Gericht, bei dem der Fall am Freitag verhandelt wird, muss nun feststellen, inwieweit die Klage des Dolmetschers gerechtfertigt ist, also ob der Mann auch ohne festen Arbeitsvertrag ähnliche Rechte wie ein fest angestellter Mitarbeiter genießt und inwieweit er für ausgebliebene Aufträge entschädigt werden muss.