Die Figur Marty McFly hat sich 1989 in dem Film „Zurück in die Zukunft“, Teil zwei, mit einem sogenannten Hoverboard fortbewegt. Das Hoverboard ist ein selbstfliegendes Skateboard. Der Film spielt im Jahr 2015, die meisten Vorhersagen der Drehbuchautoren haben sich nicht bewahrheitet. Die Idee des Hoverboards aber zumindest zum Teil: Mittlerweile gibt es tatsächlich Skateboards, die sich mit einem Akku fortbewegen. Fliegen können sie aber nicht. Es gibt sowohl Hoverboards als auch E-Boards.
Auf einem E-Board stehen die Fahrenden wie auf einem Skate- oder Snowboard – ein Bein vorne, das andere hinten. Die Hoverboards hingegen ähneln eher Segways nur ohne Lenkstange. Beide Füße sind nach vorne gerichtet, gelenkt wird durch die Bewegung des Oberkörpers. Die Gemeinsamkeit: Die Nutzer müssen nicht länger mit einem Fuß anschieben.
Außerdem haben beide Varianten keine Straßenzulassung. „Oft ist der Gesetzgeber langsamer als der Markt“, sagt Nils Linge, Sprecher des ADAC in der Region Weser-Ems. Gefahren werden dürfen die Bretter also nur auf Privatgrund oder ausgewiesenen Strecken. „Auch mit den motorisierten Boards ist es wichtig, den Menschenverstand einzuschalten, aufeinander aufzupassen und Rücksicht zu nehmen“, sagt Linge.
Durch die fehlende Zulassung sind die Bretter auch nicht eigenständig versichert. Jede Privathaftpflicht entscheide selbst, ob solche Bretter eingeschlossen seien. Beim ADAC sei dies nicht der Fall. „Die Gesetzgeber müssen entscheiden, wo die E-Boards einsortiert werden können“, sagt Linge. Auch bei den E-Scootern sei das am Anfang problematisch gewesen. Seit diese allerdings eine Straßenzulassung und Nummernschilder haben, sei es versicherungstechnisch klarer geworden.