Bremen. Der Winter ist vorbei, jedoch wird er Verwaltung und Versicherungen noch eine Weile beschäftigen. Es geht um die Frage, wer die Behandlungen bezahlt, wenn Fußgänger oder Radfahrer wegen Glätte auf öffentlichen Wegen und Plätzen gestürzt sind und sich verletzt haben. Nach Angaben der Bremer Baubehörde haben sich Krankenkassen bisher in 14 Fällen an die Verwaltung gewandt, um die Arztkosten erstattet zu bekommen. Prognose: Das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange.
„Solche Fälle haben wir nach jedem Winter“, sagt Michael Ortmanns, Sprecher der Baubehörde, die letztlich auch für den Winterdienst in Bremen verantwortlich ist. Die eine Versicherung (Krankenkasse) müsse dann mit der anderen (Kommunaler Schadensausgleich) klären, wer zahlen muss.
Weil der Winter dieses Mal ungewöhnlich viel Schnee und Eis gebracht hat und lange dauerte, gebe es entsprechend mehr Auseinandersetzungen nach Glatteisunfällen. 2009, sagt Ortmanns, habe es insgesamt etwa ein Dutzend solcher Streitfälle zwischen Krankenkassen und kommunaler Haftpflichtversicherung gegeben.
Diese Marke sei jetzt schon überschritten. Und es sei klar: Weil es eine Weile dauert, bis die Krankenkassen die Unfälle überprüft haben, und weil die Behandlung in einigen Fällen womöglich noch nicht abgeschlossen ist, wird die Gesamtzahl am Ende deutlich höher ausfallen. Um welche Summen es geht, könne jetzt noch niemand sagen, erklärt Ortmanns. Denn zu der ungeklärten Gesamtzahl komme noch eine weitere Unbekannte: Es ist offen, in wie vielen Fällen die Stadt tatsächlich dazu verpflichtet wird zu zahlen.
Oft wird der Schaden geteilt
Die AOK Bremen/Bremerhaven prüfe derzeit nur bei einem Glatteisunfall, ob der Kommunale Schadensausgleich in Regress genommen werden solle, sagt AOK-Sprecher Jörn Hons. Für die Krankenkasse sei das kein ungewöhnlicher Schritt. Immer, wenn bei einem Unfall möglicherweise fahrlässiges Verhalten im Spiel sei, überprüfe die Kasse die Haftungsfrage.
Mit vielen Versicherungen gebe es deshalb Teilungsabkommen. Beide Seiten teilen sich dann die Kosten. Hintergrund: Meistens liegt die Haftung nicht ausschließlich bei einer Partei. Anders gesagt: Wer im Winter unterwegs ist, kann nicht verlangen, dass alle Wege so problemlos benutzt werden können wie im Sommer. Deshalb sind nicht nur der öffentliche Winterdienst und private Hausbesitzer gefragt, um Schnee und Eis zu beseitigen. Auch Fußgänger und Radler müssen sich entsprechend ausrüsten und vorsichtiger sein.
Damit nicht in jedem Einzelfall mühsam aufgeklärt werden müsse, wer welchen Anteil an einem Unfall trägt, träfen sich beide Seiten in der Mitte, erklärt Hons das Prinzip. Mit dem Kommunalen Schadensausgleich gebe es kein solches Teilungsabkommen. Deshalb müsse in Auseinandersetzungen mit der Stadt dann doch jeder Unfall unter die Lupe genommen werden.
In den ersten beiden Monaten dieses Jahres seien AOK-Versicherte 640-mal als Fußgänger oder Radler bei Glatteis zu Fall gekommen, sagt Hons. Bei insgesamt rund 3200 Unfällen im Januar und Februar. Im Januar seien 15 Prozent der Unfälle durch Glatteis bedingt gewesen, im Februar fast 30 Prozent. 2009 dagegen habe der Anteil der Glatteisunfälle in den ersten zwei Monaten bei 0,8 beziehungsweise 0,7 Prozent gelegen. Die Gesamtzahl der Unfälle, sagt Hons, sei in den Monaten Januar und Februar 2009 dabei noch etwas höher gewesen als dieses Jahr.