Schlechte Nachrichten aus Karlsruhe für zahlreiche Drogenhändler, die in Bremen hinter Gittern sitzen oder noch auf ihren Prozess warten: Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofes (BGH), und damit der Senat, der auch für Revisionen aus Bremen zuständig ist, hat entschieden, dass die von der französischen Polizei gehackten Daten des Nachrichtendienstes "Encrochat" vor deutschen Gerichten als Beweismittel zulässig sind.
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