Keimausbruch am Klinikum Bremen-Mitte Ermittlungen entlasten Huppertz

Bremen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Prof.Hess-Kinderklinik, Hans-Iko Huppertz, im Zuge des Keimausbruchs am Klinikum Bremen-Mitte ist nach WESER-KURIER-Informationen eingestellt.
12.03.2013, 18:35 Uhr
Lesedauer: 1 Min
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Ermittlungen entlasten Huppertz
Von Sabine Doll

Bremen. Das Ermittlungsverfahren gegen den Leiter der Prof.-Hess-Kinderklinik, Hans-Iko Huppertz, im Zuge des Keimausbruchs am Klinikum Bremen-Mitte ist eingestellt. Das bestätigten am Dienstag die Staatsanwaltschaft und der Anwalt des Arztes, Wolf Martin Nentwig, auf Nachfrage des WESER-KURIER.

„Es handelt sich um einen sogenannten Freispruch erster Klasse“, sagte Nentwig. „In dem Einstellungsbeschluss ist festgestellt worden, ein Tatverdacht war und ist nicht gegeben.“ Die Staatswanwaltschaft habe Zeugen und Sachverständige vernommen und sei in ihrem 313-seitige Abschlussbericht zu dem Ergebnis gekommen, dass keine Straftat vorliege.

Gegen den Mediziner war nach dem Tod dreier Kinder auf der Frühgeborenen-Intensivstation ermittelt worden, nachdem sie sich dort mit einem multiresistenten Darmkeim infiziert hatten und an den Folgen gestorben waren. Der aggressive Erreger war über mehrere Monate bei über 20 Kindern nachgewiesen worden, Huppertz war Chefarzt der Station. Ermittlungen gegen andere Personen laufen nach Angaben der Staatsanwaltschaft nicht.

Nach Bekanntwerden der Ausbruchswelle im November 2011 hatte der Betreiber des Krankenhauses, der Klinikverbund gesundheit Nord (Geno), Huppertz gekündigt. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung aufgenommen.

Huppertz hat im Oktober vergangenen Jahres seine Tätigkeit als Leiter der Prof.-Hess-Kinderklinik wieder aufgenommen, nachdem er vor dem Arbeitsgericht erfolgreich gegen die Kündigung geklagt hatte. „Nun sind auch die strafrechtlichen Ermittlungen vom Tisch“ sagte Nentwig auf Nachfrage.

Die Staatsanwaltschaft bestätigte, dass nicht mehr gegen Huppertz wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung ermittelt werde, der Beschluss stammt vom 6. März. Wie ein Sprecher betonte, könnten die Geschädigten Beschwerde gegen die Einstellung einlegen, bislang sei dies aber nicht geschehen.

Mehr zum Thema lesen Sie am Mittwoch im WESER-KURIER.

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