Das Verwaltungsgericht hat in einer Disziplinarsache gegen einen Bremer Polizisten das Verfahren eingestellt. Wegen eines Formfehlers hatte zuvor die Innenbehörde die ausgesprochene Disziplinarstrafe gegen den Beamten zurückgenommen. Damit entfiel der Grund für seine Klage, das Gericht legte das Verfahren ad acta. Die Kosten dafür trägt die Innenbehörde.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.