Eine kleine Änderung mit großen Folgen: Ab 1. Juni erhalten Flüchtlinge aus der Ukraine finanzielle Unterstützung nicht mehr auf der Grundlage des Asylbewerber-Leistungsgesetzes, sondern bekommen die Grundsicherung für Arbeitslose. Aus Sicht der Flüchtlinge ändert sich damit nicht viel, die Höhe der Leistungen bleibt faktisch gleich. Aber die Hilfe ist damit durch den Bund finanziert, organisiert über die Jobcenter. Bislang haben Kommunen und Länder den Flüchtlingen das Geld aus ihren jeweiligen Sozial-Budgets ausgezahlt.
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