Meyenburg/Aschwarden. Im Streit um den Windpark Viehsteige in Meyenburg/Aschwarden haben die Gegner einen juristischen Teilerfolg errungen. Das Verwaltungsgericht Stade hat in einem Verfahren zugunsten des Naturschutzbundes (Nabu) Niedersachsen und gegen den Landkreis Osterholz entschieden. Mit seinem Beschluss vom 21. Dezember 2017 hat das Gericht dem Baubeginn von fünf Windkrafträdern durch das Unternehmen Windpark Bruchfeld vorerst einen Riegel vorgeschoben.
Am 29. Dezember 2016 hatte der Landkreis die geplanten Anlagen genehmigt, zwei weitere Genehmigungen erhielt das Unternehmen Energiequelle für insgesamt zwölf Windräder. Gegen die Genehmigungen legten sechs Bürger aus Meyenburg, Aschwarden und Uthlede, der Naturschutzbund und die Gemeinde Hagen beim Gericht in Stade Widersprüche ein. Außerdem beantragten sie, die vom Landkreis angeordnete sofortige Vollziehung der Baugenehmigung aufzuschieben.
Gericht sieht Verfahrensfehler
Das Unternehmen Energiequelle hat die Genehmigungen für seine zwölf Windräder wie berichtet inzwischen zurückgegeben. Im juristischen Streit geht es jetzt noch um geplante fünf Windräder der Betreibergesellschaft Windpark Bruchfeld. In einem ersten Verfahren hat der Nabu nun gesiegt. Am 10. November 2017 hatte der Naturschutzbund beim Gericht einen Eilrechtsschutzantrag gestellt. Damit wollten die Naturschützer erreichen, dass der vom Kreis angeordnete sofortige Baubeginn bis zur endgültigen Entscheidung über den Widerspruch aufgeschoben wird. Im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hat sich der Nabu gegen den Landkreis Osterholz, der die Ablehnung des Antrages beantragt hatte, durchgesetzt.
Die Zweite Kammer folgt in ihrem Beschluss im Wesentlichen den Argumenten des Verbandes. Das Gericht stellt fest, dass es im Genehmigungsverfahren zu mehreren Fehlern gekommen ist. Die vom Landkreis vorgenommene Umweltverträglichkeitsprüfung entspreche nicht der gesetzlich „erforderlichen“ Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP), heißt es in der Entscheidung. Das Gericht rügt, dass die Folgen der Grundwasserabsenkung nicht Gegenstand des Genehmigungsverfahrens und der UVP waren, sondern erst später in einem separaten Verfahren geprüft wurden. Entgegen der Auffassung des Landkreises sei eine „Abspaltung“ des wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens vom eigentlichen Genehmigungsverfahren nicht zulässig gewesen. Zumal dem Landkreis aus Genehmigungsverfahren für frühere Windkraftanlagen am Viehsteig die problematischen Grundwasser- und Bodenverhältnisse vor Ort bekannt gewesen seien und „diese Fragen von mehreren Anwohnern zu Recht angesprochen wurden“, so das Gericht. „Ausführungen zu den Schutzgütern Boden und Wasser wären aufgrund dieser Umstände im Hinblick auf die Grundwasserabsenkung und ihre Auswirkungen erforderlich gewesen“, stellt die zuständige Kammer fest. Das Vorgehen der Kommune widerspreche dem gesetzlichen Verständnis einer einheitlichen Umweltverträglichkeitsprüfung für das Gesamtvorhaben.
Die Ausklammerung der Grundwasser-Problematik führte in der Folge laut Gericht zu einem weiteren Verfahrensfehler. Weder für das Gesamtverfahren, noch für das gesonderte wasserrechtliche Verfahren habe es eine förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit gegeben, rügt die Zweite Kammer. Wesentliche Unterlagen, insbesondere zu den Auswirkungen der Grundwasserabsenkungen, seien nie öffentlich ausgelegt worden. Das Gericht stellt fest: Vieles spreche dafür, dass die Vorgehensweise des Landkreises „zu einem Verfahrensfehler geführt hat, der nach seiner Art und Schwere einer unterbliebenen Umweltverträglichkeitsprüfung vergleichbar ist und der betroffenen Öffentlichkeit die Möglichkeit der gesetzlich vorgesehenen Beteiligung am Entscheidungsprozess genommen hat.“ Im Beschluss heißt es: „Die erhobenen Verfahrensrügen werden im Hauptsacheverfahren aller Voraussicht nach zur Aufhebung der Genehmigung führen.“
Ob der Landkreis beim Oberverwaltungsgericht in Lüneburg Beschwerde gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts einlegt, ist laut Kreissprecherin Jana Lindemann noch offen. „Wir werten jetzt erst einmal den Gerichtsbeschluss aus“, teilt sie auf Nachfrage mit. Bei der Bürgerinitiative Windpark Meyenburg/Aschwarden löst die richterliche Entscheidung aus Stade Freude aus. Die Windpark-Gegner sehen sich in ihrer Kritik am Verfahren bestätigt. „Das Gericht ist unseren Argumenten in allen wesentlichen Punkten gefolgt“, stellen die Sprecher Hans-Schulze Eickenbusch und Arnold Neugebohrn fest. Der Landkreis wäre gut beraten, die erteilte Baugenehmigung schnell aufzuheben. Meyenburg/Aschwarden sollte als Windenergie-Vorranggebiet aus dem Regionalen Raumordnungsprogramm gestrichen werden, fordert die Initiative.