Streit um Bremer Informationsfreiheitsgesetz Geschwärzte Akten sorgen für Verdruss

Die Bremer Bäder GmbH und das Sportamt verweigern einem Architekten vollständigen Einblick in Akten zum Neubau des Horner Bades. Der Streit geht darum, wie weit das Informationsfreiheitsgesetz reicht.
09.04.2019, 20:06 Uhr
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Geschwärzte Akten sorgen für Verdruss
Von Jürgen Theiner

Welche Auskünfte schulden Behörden den Bürgern? Seit 2006 ist das in Bremen klar – im Grundsatz jedenfalls. Damals beschloss die Bürgerschaft ein Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Es ist getragen von dem Gedanken, dass Verwaltungshandeln in einem modernen Rechtsstaat transparent sein muss und die senatorischen Behörden Grundlagen ihrer Entscheidungen nicht wie Herrschaftswissen behandeln dürfen.

Jeder hat deshalb das Recht, bei Dienststellen der Verwaltung Auskünfte anzufordern oder etwa Akten einzusehen, auch wenn das Gesetz einige Einschränkungen macht. Solche Ausnahmen gelten zum Beispiel für Betriebsgeheimnisse von Geschäftspartnern der Öffentlichen Hand oder sonstige Fälle begründeter Vertrau­lichkeit.

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Der Bremer Architekt Eberhard Dengler hat mit dem IFG ernüchternde Erfahrungen gemacht. Er streitet mit dem Sportamt über die Herausgabe von Akten zum geplanten Neu- und Umbau des Horner Bades. Sogar das Verwaltungsgericht sprang Dengler bei. Genutzt hat ihm das bisher wenig. Denglers Interesse an dem Bauprojekt hat mit seinem Engagement in der Bürgerinitiative Pro Unibad zu tun.

Das Unibad ist seit den Siebzigerjahren ein fester Bestandteil der Bremer Bäderlandschaft, im aktuellen Bäderkonzept des Senats spielt es aber keine Rolle mehr. Es gilt als Auslaufmodell. Stattdessen soll es in Horn ein neues, kombiniertes Hallen- und Freibad geben. Parallel wird die Planung an einem Ersatzneubau für das in die Jahre gekommene Waller Westbad vorangetrieben.

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Eberhard Dengler bezweifelt den behaupteten Kostenvorteil des offiziellen Bäderkonzepts gegenüber einer Unibad-Sanierung, und er glaubt, sich da ein fundiertes Urteil erlauben zu können.

Immerhin arbeitet er seit 24 Jahren in der öffentlichen Bauverwaltung und hat schon viele Bauprojekte der Kommune begleitet. Um eine eigene Bewertung der voraussichtlichen Kosten vornehmen zu können, bat der Architekt im März 2018 beim Sportamt um Einsicht in die Planungsunterlagen zum Neubau in Horn. Damit begann ein Streit, der bis heute nicht ausgestanden ist.

"Nein, die bleibt unter Verschluss"

Denn im April gewährte das Sportamt zwar Einblick in erste Aktenbestände, nicht aber in die eigentlich interessante Bautechnische Zuwendungsprüfung. Diese sogenannte BZP ist ein Standardverfahren, das öffentliche Bauvorhaben in der Finanzbehörde durchlaufen. Dort wird die Kalkulation auf Plausibilität gecheckt. Über Monate prüfte das Sportamt, ob es Dengler auch die BZP zur Verfügung stellen darf, um dann im Oktober mitzuteilen: Nein, die bleibt unter Verschluss. Doch der Horner Architekt ließ nicht locker.

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Er zog vor das Verwaltungsgericht, das im Februar einen Vergleich arrangierte: Eberhard Dengler sollte Einblick in die BZP bekommen, aber nur „soweit darin keine Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse der Bremer Bäder GmbH oder Dritter“ enthalten seien. Im Ergebnis erhielt der Kläger die Zuwendungsprüfung nur mit zahlreichen geschwärzten Passagen. „So hatte ich mir das natürlich nicht vorgestellt“, sagt Dengler.

Erst vor wenigen Tagen erhielt er nun ein neues Schreiben aus der Behörde. Ein erweiterter Einblick in die Akten sei nicht möglich, lautete die Auskunft. In dem Brief vom 4. April wird Dengler auch darauf hingewiesen, dass es sich bei der Bäder-Gesellschaft um eine privatrechtliche Konstruktion handele, nicht um eine klassische Behörde.

Einen solchen Unterschied macht der Bremische Informationsfreiheitsgesetz allerdings nicht. Darin sind privatrechtlich verfasste Institutionen den Behörden ausdrücklich gleichgestellt, sofern sie öffentlich-rechtliche Aufgaben wahrnehmen. Gehört dazu auch der Betrieb von Bädern? Das wird – zu Denglers Erstaunen – in dem Brief vom 4. April verneint.

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Anders als beispielsweise die Bereitstellung von Straßen oder Krankenhäusern habe der Betrieb von Schwimmbädern „keine vergleichbare Bedeutung für die moderne Zivilisation“, steht dort schwarz auf weiß. Deshalb „nimmt die Bremer Bäder GmbH keine öffentliche Aufgabe wahr und fällt nicht unter den Adressatenkreis des Bremischen Informationsfreiheitsgesetzes“. Eberhard Dengler findet diese Aussage „skandalös“.

Wieder versuche die Bäder-GmbH sich ihren Auskunftspflichten zu entziehen – diesmal, indem sie ihre Rolle neu definiert. „Selbstverständlich wird dort eine öffentliche Aufgabe wahrgenommen“, sagt Dengler.

Das ergebe sich schon aus dem Umstand, dass Schwimmunterricht an den Grundschulen verpflichtend sei. Der Horner Architekt hofft darauf, dass jetzt die Politik der widerborstigen Bädergesellschaft und ihrem vorgesetzten Sportamt auf die Sprünge hilft.

Stellungnahme nach Ostern

Bei den Grünen hat Eberhard Dengler zumindest Interesse geweckt. Ihr Bürgerschaftsabgeordneter Mustafa Öztürk hat in der Sozialbehörde nachgehakt. Er erwartet nach Ostern eine Stellungnahme. „Ich fand die Begründung, warum man dem Informationsverlangen von Herrn Dengler nicht nachkommen kann, ehrlich gesagt etwas lau“, sagt der Sportpolitiker.

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Lau oder nicht lau – das ist Ansichtssache. Imke Sommer muss ihr Votum dagegen auf eine juristische Prüfung stützen. Die Landesbeauftragte für den Datenschutz ist auch für die Praxis des Informationsfreiheitsgesetzes zuständig, sie kennt den Fall. „Er ist für uns noch nicht abgeschlossen“, sagt Sommer.

Ihr Haus habe die Befugnis, die geschwärzten Stellen aus den bisher übergebenen Akten im Original einzusehen und darauf abzuklopfen, ob darin tatsächlich schützenswerte Belange berührt sind, wie vom Sportamt behauptet.

Unabhängig von der Frage der Schwärzungen sieht Sommer auch „ein zeitliches Problem“. Zwischen Eberhard Denglers Auskunftsbitten und den Reaktionen der Behörde sei mehrfach viel Zeit verstrichen.

Das sei nicht im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes, „hat aber mit einem allgemeinen Problem der bremischen Verwaltung zu tun“, so Sommer. Stichwort: Hohe Arbeitsbelastung, die zu Verzögerungen führt.

In der Sozialbehörde, zu der auch das Sportamt gehört, hält man sich in der Causa Dengler bedeckt. Immerhin habe der Antragsteller einen Teil der angeforderten Unterlagen einsehen können, sagt Sprecher Bernd Schneider. „Die Haltung der Sozialbehörde wird im Hause noch diskutiert.“

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