Ein überarbeitetes Bremer Wohn- und Betreuungsgesetz soll ab Januar den Pflegeeinrichtungen einen neuen rechtlichen Rahmen geben. Vor allem bei den Themen Mitsprache und Mitbestimmung der Bewohner, Pflichten der Aufsichtsbehörde und Vorgaben für die Betreiber sind wichtige Änderungen vorgesehen.
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