Unschöne und oft beleidigende Nachrichten oder Kommentare in sozialen Netzwerken sind für viele Politiker und Politikerinnen nichts Neues. Am Mittwoch hat das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil im Fall der Verfassungsbeschwerde von Grünen-Politikerin Renate Künast eine Grenze für solche Äußerungen aufgezeigt. Unbekannte hatten Künast unter anderem als „Stück Scheisse“ und „altes grünes Dreckschwein“ bezeichnet und noch drastischere und auch sexistische Posts geschrieben. Der Fall hatte für Aufsehen gesorgt, weil vorherige Instanzen entschieden hatten, dass Künast als Politikerin alle 22 Beschimpfungen hinnehmen müsse – sie habe Widerstand provoziert. Später hatten die Richter sich korrigiert. Künast streitet darum, dass Facebook ihr die Daten mehrerer Nutzer herausgibt, damit sie gegen diese gerichtlich vorgehen kann.
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