Vegesack. Zusammenrücken heißt die Parole für die Mitarbeiter des Sozialzentrums Nord. Mit der gerade angelaufenen Grundsanierung des Gebäudes am Sedanplatz schrumpft auch manches Büro. Für böses Blut sorgt der Umstand, dass die öffentliche Hand an anderer Stelle großzügiger verfährt. Im künftigen Stadthaus Vegesack werden die städtischen Bediensteten mehr Platz haben.
Wie viel Bürofläche pro Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst der Hansestadt zur Verfügung stehen soll, das regelt seit Februar eine "Richtlinie zum Flächenstandard bei Büroräumen". Kernaussage: nach oben liegt das Limit bei 15 Quadratmetern.
Leitfaden lässt Spielraum
Schon jetzt ist klar, dass sich die rund 100 Mitarbeiter der Sozialbehörde nach Abschluss der auf 5 Millionen Euro veranschlagten Instandsetzung mit weniger bescheiden müssen. Dafür sorgt schon der Umstand, dass das Sozialressort die obere Etage komplett an den Justizsenator abtritt. Dort sollen seine Bewährungshelfer unterkommen.
Auf den verbleibenden Stockwerken werden 16 Zimmer verkleinert. Zudem müssen gesetzlich vorgeschriebene Sozialräume für die Mitarbeiter zugleich als Sitzungszimmer genutzt werden. Im künftigen Stadthaus Vegesack, wo ab Frühjahr 2011 unter anderem Ortsamt, Straßenverkehrsamt und Bauamt einziehen, soll der Durchschnittsbeamte mehr Auslauf haben. Die Leiterin des Sozialzentrums, Beate Garbe, hat in Erfahrung gebracht, dass dort pro Arbeitsplatz 14 Quadratmeter veranschlagt seien, für Zwei-Personen-Büros sogar 37 Quadratmeter.
Nicht, dass Garbe den Stadthaus-Kollegen den zusätzlichen Raum missgönnte. Aber: "Ich habe Probleme, meinen Mitarbeitern die Unterschiede zu erklären."
In den Dienstzimmern der Sozialbehörde herrschte schon vor der partiellen Verkleinerung oft gedrängte Gemütlichkeit, ist von Beschäftigten zu hören. So brächten beispielsweise ausländische Antragsteller oft diverse Familienmitglieder oder einen Dolmetscher mit. Entsprechend eng sei man in solchen Situationen zusammengepfercht.
Die städtische Liegenschaftsverwaltung Immobilien Bremen (IB) ist in beide Umbauprojekte am Sedanplatz intensiv eingebunden - beim Sozialzentrum als Auftraggeber, beim Stadthaus als Generalmieter, denn das Gebäude gehört der Wirtschaftsförderung Bremen (WFB). Eine Ungleichbehandlung kann IB-Sprecher Peter Schulz indes nicht erkennen. "Hier herrscht großes Schulterzucken", sagt Schulz. Das grundsätzliche "Optimierungsgebot" der Büroraum-Richtlinie sei bei beiden Umbauvorhaben beachtet worden.
Der Leitfaden lässt in der Tat Spielraum. Im Senatsbeschluss vom 23. Februar wird lediglich die Zielsetzung definiert, "bei Neubauten oder auch grundlegenden Neustrukturierungen von Gebäuden die durchschnittliche Größe eines Büroraums von 15 Quadratmetern deutlich zu unterschreiten" und dadurch Kosten zu senken. Bei welchen Zahlen man im Einzelfall landet, bleibt offen. Als Immobilien Bremen selbst vor einigen Monaten in einen gemieteten Neubau an der Theodor-Heuss-Allee umzog, mussten sich die Mitarbeiter ebenfalls auf kleinerer Fläche einrichten. 12,7 Quadratmeter stehen ihnen jetzt durchschnittlich zur Verfügung.