Kein Einlenken, kein Kompromiss, kein Vergleich – Peter Beck und Mertcan Karakaya, ihres Zeichens Vorsitzender und Schatzmeister des AfD-Landesverbandes, wollten sich am Donnerstagnachmittag mit einem Teilerfolg vor Gericht nicht zufrieden geben. Sie gehen weiter juristisch gegen 20 Mitglieder des Landesverbandes vor. „Ein Vergleich mit diesen Menschen kommt nicht infrage“, betonte Beck und kündigte an, „notfalls durch alle Instanzen“ zu gehen.
In der Sache geht es um Vorwürfe, mit denen eine 20-köpfige Gruppe um die Bürgerschaftsabgeordneten Frank Magnitz und Thomas Jürgewitz (vergeblich) versucht hatte, Beck und Karakaya beim Landesparteitag im Oktober abzuwählen. In dem entsprechenden Antrag war nicht nur von Unfähigkeit und Missmanagement die Rede, sondern auch von Vorteilsnahme im Amt, Bestechlichkeit, finanziellen Unregelmäßigkeiten und Kontakten ins rechtsextremistische Milieu. Gegen die vier letztgenannten Vorwürfe erwirkten Beck und Karakaya einstweilige Verfügungen. Dagegen legten Magnitz & Co. Widerspruch ein, und der Fall landete im Eilverfahren vor einer Zivilkammer des Landgerichts.
Die befand, dass zwei der Vorwürfe – Bestechlichkeit und Vorteilsnahme – tatsächlich zu weit gingen. Hier würden Beck und Karakaya ohne jeden Beweis Straftaten vorgeworfen. Die beiden anderen Behauptungen müssten sie sich jedoch gefallen lassen. Zum einen, weil es auf einem Landesparteitag im innerparteilichen Wettbewerb verbal schon mal etwas härter zur Sache gehen könne. Zum anderen aber auch, weil der Vorwurf der finanziellen Unregelmäßigkeiten nicht völlig von der Hand zu weisen sei. Und schon gar nicht die Kontakte zur rechtsextremen Szene. Auch wenn er sich später davon distanzierte, habe Schatzmeister Karakaya zusammen mit Rechtsextremisten Plakate geklebt, erläuterte die Vorsitzende Richterin und wandte sich dann direkt an Peter Beck: „Und Sie sagen ja selbst, dass es Rechtsextreme in Ihrer Partei gibt, bleiben aber trotzdem Landesvorsitzender der AfD.“
Von daher war's aus Sicht des Gerichts eine „Halbe-halbe-Entscheidung“: Zwei der Äußerungen sollen weiterhin untersagt bleiben, die beiden anderen nicht. Und um das Verfahren zu beenden, bedürfe es noch nicht einmal eines Vergleichs. Die eine Seite müsse nur zwei ihrer Unterlassungsanträge zurücknehmen, die andere zwei ihrer Widersprüche und schon wäre das Ganze hier und heute ohne Urteil aus der Welt, skizzierte die Vorsitzende Richterin einen möglichen Weg. Zumal der weitere Streit vor Gericht teuer werden könnte. „Man kann hier viel Geld verbrennen, ohne dass sich groß etwas ändern wird.“ Im Raum stünden Verfahrenskosten im fünfstelligen Bereich.
„Moralisch absolut verwerflich“
Womit im Gerichtssaal aber nur das nächste Fass geöffnet wurde: Die Kosten für Beck und Karakaya übernimmt laut eines Vorstandsbeschlusses des Landesverbandes die AfD. „Moralisch absolut verwerflich“, findet das die Gegenseite und forderte, dass auch die Kosten der 20 anderen beteiligten AfD-Mitglieder von der Partei übernommen werden. Oder, dass alle privat zahlen sollten. Den Kompromissvorschlag des Gerichts könne man durchaus tragen, aber nur mit dieser finanziellen Zusage seitens des Landesvorstands.
An dieser Stelle ging es Donnerstag nicht weiter. „Ihr Kostenproblem können wir hier nicht lösen“, konstatierte die Vorsitzende Richterin. „Und wir können Sie auch nicht zu einem Vergleich zwingen.“ Am 3. Dezember wird die Kammer deshalb offiziell ihre „Halbe-halbe-Entscheidung“ verkünden. Anschließend dürfte der Fall durch die Instanzen gehen. Denn, so Peter Beck: „Hier geht es um Grundsätzliches.“