Bremer wehrt sich gegen Verein für Ahnenforschung Kritik an Grab-Fotos im Netz

Bremen. Ein Bremer wehrt sich gegen einen Verein für Ahnenforschung, der Fotos von Grabsteinen ins Internet stellt: Rüdiger Holtz will nicht, dass im Netz das Grab seines Sohnes gezeigt wird. Der Verein ignoriert das.
31.10.2012, 05:00 Uhr
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Kritik an Grab-Fotos im Netz
Von Max Polonyi

Bremen. Ein Bremer wehrt sich gegen einen Verein für Ahnenforschung, der Fotos von Grabsteinen ins Internet stellt: Rüdiger Holtz will nicht, dass im Netz das Grab seines Sohnes gezeigt wird. Der Verein ignoriert das.

Der "Verein für Computergenealogie" fotografiert Gräber auf Friedhöfen und veröffentlicht die Bilder im Internet – zu Zwecken der Ahnenforschung, wie der Verein erklärt. Der Bremer Rüdiger Holtz stieß im Netz zufällig auf ein Foto des Grabes seines verstorbenen Sohnes und wollte, dass der Verein es entfernt. Die Ahnenforscher lehnten ab. Nun beschäftigen sich Datenschützer mit dem Fall.

Es war ein Zufallsfund, der Rüdiger Holtz aufmerken ließ. "Ich habe meinen Familiennamen bei einer Suchmaschine im Internet eingegeben", erzählt er, "und plötzlich stieß ich auf ein Foto vom Grab meines Sohnes." Philipp, so hieß sein Sohn, war 2005 gestorben, im Alter von neun Jahren. Die Aufnahme von Philipps Grabstein fand Holtz auf der Internetseite des "Vereins für Computergenealogie", einem Verein, von dem er, wie er sagt, zuvor noch nie gehört hatte – und den er wegen seines Vorgehens scharf kritisiert. "Diese Leute haben, ohne mich zu fragen und ohne mich darüber überhaupt zu informieren, das Grab fotografiert und für jeden zugänglich im Internet veröffentlicht", sagt Holtz. Er sehe darin einen Verstoß gegen "jegliche Form von Menschlichkeit und Moral".

Das Foto von Philipps Grabstein ist nur eines von mittlerweile mehr als 420.000 Aufnahmen, die auf der Internetseite zu finden sind. Darunter sind Fotos von Grabsteinen auf 47 Friedhöfen im Land Bremen. Die Vereinsmitglieder gehen dazu über Friedhöfe, fotografieren darauf die Grabsteine und veröffentlichen die Bilder anschließend im Internet. Sie tun dies zu Zwecken der "Ahnen- und Familienforschung", wie es auf ihrer Internetseite heißt.

Die Inschrift auf den Grabsteinen, also auch der volle Name und die Lebenszeit des Verstorbenen, ist auf den Fotos immer deutlich erkennbar. So ist es auch beim Grabstein des Sohnes von Rüdiger Holtz, Und deshalb wehrt er sich gegen die Veröffentlichung. Bisher ohne Erfolg.

Holtz wandte sich zunächst direkt an den Verein, der im nordrhein-westfälischen Lünen registriert ist, dessen Mitglieder teilweise aber auch in Bremen leben. "Ich bat den Verein, das Foto von der Seite zu nehmen", erzählt Holtz. Er habe nicht gewollt, dass dies für jeden ohne Mühe zugänglich sei. "Das hat etwas mit Respekt vor den Toten zu tun", sagt er.

Doch die Ahnenforscher, die die Gräber laut ihrer Internetseite "ehrenamtlich" fotografieren, lehnten ab. Aus ihrer Sicht ist es weder verboten, Grabsteine zu fotografieren noch die Bilder ins Internet zu stellen. "Ein Recht auf Datenschutz gibt es für Verstorbene nicht", sagt die Bremerin Helga Scabell, Schatzmeisterin des Vereins für Computergenealogie. "Wir betreten die Gräber nicht und wir verändern sie auch nicht – wir fotografieren sie nur."

Aus ihrer Sicht erfüllten die Fotos im Internet sogar einen nützlichen Zweck. Denn mit Hilfe der Aufnahmen könnten zum Beispiel Angehörige, die im Ausland leben und nicht persönlich das Grab der Verstorbenen besuchen können, im Internet den Grabstein betrachten und sich an die Person erinnern. Zudem könne so jeder Nachforschungen über seine eigenen Vorfahren anstellen und herausfinden, auf welchem Friedhof die verstorbenen Angehörigen liegen.

"95 Prozent der Anschreiben, die wir erhalten, sind durchweg positiv", sagt Scabell. Das Foto des Grabsteins von Philipp Holtz habe man nicht gelöscht, da man dafür keinen Grund gesehen habe. "Natürlich respektieren wir die Emotionen der Angehörigen, deshalb veröffentlichen wir keine Bilder von Gräbern, die erst ein bis zwei Jahre auf dem Friedhof stehen", sagt Scabell. "Dennoch sind es ja nur völlig unpersönliche Bilder von Steinen." Außerdem sei man rechtlich auf der sicheren Seite.

Harald Stelljes, Mitarbeiter der Bremer Landesbeauftragten für Datenschutz, die Rüdiger Holtz inzwischen eingeschaltet hat, sieht das etwas anders. "Es stimmt zwar, dass das Fotografieren und Veröffentlichen von Grabsteinen zulässig ist", sagt er. Denn Verstorbene könnten keine Persönlichkeitsrechte mehr geltend machen, da sie keine Grundrechtträger mehr seien. "Sobald aber ein Angehöriger der Veröffentlichung widerspricht, weil er sich dadurch zum Beispiel in seiner Trauer gestört fühlt, sollte eine Prüfung der Datenschutzbehörde ergeben, dass die Fotos gelöscht werden müssen", sagt Stelljes. So lautet zumindest seine Interpretation des Bundesdatenschutzgesetzes.

Eine solche Prüfung durch die Bremer Datenschutzbehörde könne im Fall von Rüdiger Holtz allerdings nicht erfolgen, da der "Verein für Computergenealogie" im westfälischen Lünen registriert sei, erklärt Stelljes. Aus diesem Grund leiteten die Datenschützer aus Bremen die Angelegenheit an ihre Kollegen in Düsseldorf weiter. Dort beschäftige man sich inzwischen mit der Beschwerde von Rüdiger Holtz, so Datenschützer Stelljes.

"Wir haben zum Verein bereits Kontakt aufgenommen", bestätigt ein Mitarbeiter des Landesbeauftragten für Datenschutz in Nordrhein-Westfalen. Nähere Auskünfte zum Stand des laufenden Verfahrens könne er derzeit aber nicht geben.

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