Ende des Streits über die Rückzahlung einer überhöhten Millionen-Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren des Wiesmoorer Unternehmens Bohlen & Doyen: Der Bremer Insolvenzverwalter Uwe Kuhmann wird, so sieht es die Einigung mit dem vom Landgericht Aurich eingesetzten Sonderverwalter Rolf Dieter Mönning vor, 9,5 Millionen Euro zurückzahlen.
Abzüglich seiner Vergütung für das Insolvenz-Hauptverfahren in Höhe von 7,5 Millionen Euro, die mit der Forderung verrechnet werden, bleibt eine Netto-Rückzahlung von zwei Millionen Euro. Zahlungsfrist laut Mönning: Fünf Tage. Die Einigung war am Donnerstagabend vom Gläubigerausschuss abgesegnet worden.
Der Streit um die Rückzahlung schwelt seit Ende 2013. Damals hatte das Landgericht Aurich 14,5 Millionen Euro als Vergütung für das vorläufige Insolvenzverfahren, das gerade drei Monate in Anspruch genommen hatte, als deutlich zu hoch eingestuft – sechs Jahre nachdem das Geld geflossen war.
Eigentlich war der Vorgang zu diesem Zeitpunkt bereits verjährt, aber der Bundesgerichtshof, bis zu dem das Verfahren vorgetrieben worden war, hatte einen Formfehler in der Entscheidung des Amtsgerichts Aurich entdeckt: Das Amtsgericht hatte seinerzeit die Höhe der Vergütung bestätigt, dabei allerdings Kuhmann als „Insolvenzverwalter“ bezeichnet, statt – was richtig gewesen wäre – als „vorläufigen Insolvenzverwalter“.
Die Verjährung war kein Thema mehr, das Landgericht setzte den Roststift an und hielt eine Vergütung von gut drei Millionen Euro für angemessen. Kuhmann weigerte sich zurückzuzahlen, wofür Mönning am Freitag ein gewisses Verständnis zeigte: „Immerhin war die ursprüngliche Vergütung nicht nur gerichtlich, sondern nach Einspruch aus dem Gläubigerausschuss auch von einem unabhängigen Gutachter bestätigt worden“, sagte der Aachener Anwalt.
Da Kuhmann Insolvenzverwalter blieb und wegen seiner Rückzahlungsverweigerung nicht gegen sich selbst tätig werden konnte, setzte das Landgericht Anfang 2014 Mönning als Sonderverwalter ein. Seine Aufgabe: Eintreibung des zurückgeforderten Geldes. Eineinhalb Jahre dauerte die Verhandlung der Parteien über die Bereicherung Kuhmanns – und was davon übrig geblieben war. Mit dem Ergebnis könne man leben, meinte Mönning. „Es ist jedenfalls gut, dass da jetzt ein Deckel drauf ist.“
Jetzt sichern: Wir schenken Ihnen 1 Monat WK+!