Auch der Sport kommt nicht ohne Verwaltung aus, zumindest nicht der staatlich bezuschusste Vereinssport. Viele Bremer Sportklubs erhalten für ihre Übungsleiter Zuwendungen vom Senat, im Gegenzug verlangt das Sportamt Rechenschaft über die Qualifikation dieser Kräfte. Dass dies so sein muss, darüber herrscht im Grundsatz Einigkeit zwischen allen Beteiligten. Zuletzt hatte Bremen im Haushalt 2018/19 die Ausgaben für die Zuschüsse an Übungsleiter von 1,1 auf 1,25 Millionen Euro pro Jahr angehoben. Alles bestens, sollte man also meinen, doch weit gefehlt. Das zur Sozialbehörde gehörende Sportamt und der Landessportbund (LSB) können sich in einer wichtigen Frage nicht einigen: Wer soll künftig die Eignung der Übungsleiter überprüfen? Der LSB hat dazu nicht nur eine klare Meinung, sondern bereits Fakten geschaffen. In der Sozialbehörde empfindet man das als schlechten Stil.
Der Reihe nach: In Bremen liegt die Zuständigkeit für die Überprüfung der Qualifikation von Übungsleitern seit vielen Jahren beim Landessportbund. In der Regel funktioniert das so, dass die Vereine gegenüber dem LSB nachweisen, welche ihrer Trainer über Lizenzen des Deutschen Olympischen Sportbundes oder anderer Spitzenfachverbände verfügen. Angesichts von rund 180 unter dem Dach des LSB organisierten Vereinen und zuletzt circa 2500 Empfängern der Geldleistungen verursacht die Sammlung und Weitergabe dieser Informationen beim Landessportbund einigen bürokratischen Aufwand. Ihn loszuwerden, war schon länger erklärtes Ziel der LSB-Spitze.
Im Sommer machte der Landessportbund Ernst. In einem Brief an Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) kündigte LSB-Präsident Andreas Vroom die bisherige Praxis auf. Man sei zu der Entscheidung gekommen, „dass der Landessportbund die Prüfung für die Übungsleiterabrechnung der öffentlichen Hand ab dem Abrechnungsjahr 2019 nicht länger durchführen wird“, heißt es in dem Brief, der dem WESER-KURIER vorliegt. Es sei „originäre Aufgabe des Zuwendungsgebers“, also der Sozialbehörde, die Übungsleiterlizenzen zu prüfen. In Bremerhaven nehme die Kommune diese Aufgabe schon seit Jahren wahr. Am 1. Oktober legte LSB-Geschäftsführerin Karoline Müller nach. Ohne die Sozialbehörde vorher zu informieren, erklärte sie in einem Brief an die angeschlossenen Vereine die Zuständigkeit des LSB für beendet. „Bei Fragen zur Beantragung und Abrechnung der Übungsleiterbezuschussung steht das Sportressort als Ansprechpartner zur Verfügung“, so die Auskunft an die Vereinsfunktionäre.
Möglichst zeitnahe Informationen
Sportamtsleiter Christian Zeyfang reagierte postwendend. Am 2. Oktober ließ er die Mitgliedsvereine des LSB schriftlich wissen, dass die Behörde die Position des Landessportbundes in der Frage der Lizenzprüfung nicht teile. „Zudem hätten wir gewünscht, dass – um eine Verunsicherung der Stadtbremer Sportvereine und Fachverbände in dieser Sache zu vermeiden – das Schreiben des LSB vom 1.10.2019 im Vorfeld mit uns abgestimmt worden wäre“, so Zeyfang weiter. Wie es weitergeht, ließ der Sportamtsleiter offen. Er werde die Vereine und Fachverbände „möglichst zeitnah“ über das künftige Verfahren informieren.
Karoline Müller kann bei den Mitgliedsvereinen des LSB derzeit „keine Verunsicherung feststellen“, wie sie im Gespräch mit dem WESER-KURIER sagte. Nach ihrer Darstellung drängt der Landessportbund bereits seit Jahren auf eine Entbürokratisierung der Überprüfung der Übungsleiterlizenzen. Die könne zum Beispiel so aussehen, dass die Vereine die Lizenznachweise für ihre Trainer an das Sportamt schicken und die Behörde dann stichprobenartig prüft, ob mit der Qualifikation alles seine Ordnung hat. Der LSB könne die Arbeit mit seinen begrenzten personellen Kapazitäten jedenfalls nicht mehr leisten. „Das haben wir frühzeitig mitgeteilt“, so Müller. Der Landessportbund setze in der Angelegenheit allerdings weiter auf Dialog mit Sportamt und Sozialbehörde. Zumindest hierin ist sie sich mit der Behörde einig. „Ziel ist es, ein praktikable Lösung zu haben“, sagt der Sprecher von Sozialsenatorin Stahmann, David Lukaßen.
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