Meyenburg. „Die Akzeptanz für die Windenergie allgemein ist in der Bevölkerung nach wie vor sehr hoch. Doch wenn es um konkrete Anlagen im eigenen Wohnumfeld geht, haben viele Bürger Bedenken.“ Wolfgang Köck nennt Zahlen aus einer bundesweiten Umfrage des Forsa-Instituts von 2016. Danach halten 81 Prozent der Befragten die Nutzung und den Ausbau der Windkraft für sehr wichtig oder wichtig. Gegen Anlagen vor der eigenen Haustür äußern indes 65 Prozent Bedenken.
Köck, Professor für Umweltrecht und Direktor des Instituts für Umwelt- und Planungsrecht an der Universität Leipzig, spricht an diesem Abend im Dorfgemeinschaftshaus in Meyenburg. Einem Dorf, das für die Umfrage hätte Pate stehen können. Vor Ort drehen sich schon einige Windräder. Jetzt sollen 17 weitere dazukommen. Eine Bürgerinitiative will das verhindern. Sie seien nicht gegen Windenergie, sagen die Meyenburger. Den neuen Windpark am Dorfrand aber lehnen sie ab.
Woher rührt der vielerorts wachsende Widerstand gegen die Windkraft? Geht es nur darum, Windräder vor der eigenen Tür abzulehnen? So einfach sei die Antwort nicht, sagt Köck. Für die schwindende Akzeptanz sieht der Wissenschaftler mehrere Gründe. Um die Energiewende zu schaffen, müssten nach heutigen Maßstäben insgesamt rund 75 000 Anlagen großflächig errichtet werden, prognostiziert Köck. Der Ausbau werde bestehende Konflikte zwischen Energienutzung, Wohnumfeld-Schutz, Natur- und Landschaftschutz verschärfen.
Die Lasten der Windnutzung seien schon heute regional ungleich verteilt. Die meisten Windräder stünden im Norden der Republik. „Der Norden trägt die Lasten für den Strombedarf des Südens. Das schafft Unbehagen.“ Die Frage der Lastenverteilung spielt laut Köck auch eine Rolle beim Widerstand gegen konkrete Projekte vor Ort. Betroffene Bürger hätten das Gefühl, für die Gewinne anderer die Lasten tragen zu müssen.
Was muss sich ändern, damit Bürger sich nicht länger als Leidtragende der Windkraft-Nutzung sehen? Der Umweltrechtler sieht mehrere Änsätze. Die Abstände zwischen Windrädern und Wohnbebauung sind immer wieder ein Streitpunkt. In Dorfgebieten gilt nach der Technischen Anleitung (TA) Lärm laut Köck ein Mindestabstand zwischen 600 bis 800 Metern. Das Baurecht sehe als Faustformel für den Abstand mindestens das Dreifache der Windradhöhe vor. Bei heutigen Anlagenhöhen von rund 200 Metern entspreche das mindestens 600 Metern. Es gebe aber einen Spielraum, so Köck. „Ein Planungsträger ist nicht an die Festlegungen des Fachrechts gebunden. Er darf vorsorgend größere Abstände vorsehen, wenn für die Windnutzung genug Raum bleibt.“ Hessen etwa schreibe einen Mindestabstand von 1000 Metern vor. Bayern sogar den zehnfachen Höhenabstand, nach heutigem Stand 2000 Meter. Das sei zwar gut für den Schutz der Nachbarn, gefährde aber das Ziel der Energiewende, riet Köck vom bayerischen Sonderweg ab.
Am Planungs- und Zulassungsverfahren für Windkraft-Projekte müsse die Öffentlichkeit frühzeitig beteiligt werden, forderte er. Betreiber sollten verpflichtet werden, bereits vor der Antragstellung die Bürger zu beteiligen. Der Umweltrechtler hält es auch für ratsam, nachzudenken über einen finanziellen Ausgleich für den Wertverlust von Grundstücken in der Nachbarschaft von Windrädern. Die Dänen sind da schon weiter. Hier haben Eigentümer bei einem Wertverlust von mehr als einem Prozent einen Ausgleichsanspruch. Kein praktikables Modell für das dicht besiedelte Deutschland, meint Köck. Eine Lösung müsse aber gefunden werden, und zwar von höchster Stelle. Köck sieht die Bundesregierung in der Pflicht. „Sie muss ein Konzept entwickeln“.
Alternativen gäbe es. So könnten Bürger an Erträgen aus der Windnutzung finanziell beteiligt werden. „Wer mitverdient, ist eher bereit, Nachteile von Windkraftanlagen in Kauf zu nehmen“, meint der Leipziger Wissenschaftler. Er stellte ein Beispiel aus Mecklenburg-Vorpommern vor. Dort werden Bürger und Gemeinden an Windparks beteiligt. Sie können Anteile an der Projektgesellschaft erwerben. Die Betreiber müssen Bürgern, die in einem Umkreis von fünf Kilometern um eine Anlage wohnen, mindestens 20 Prozent der Anteile anbieten. Alternativ können sie einen verbilligten Stromtarif anbieten oder eine Ausgleichsabgabe an die Bürger zahlen. Für Köck ein Modell, das dazu betragen könnte, dass Windkraft-Projekte vor Ort wieder mehr Akzeptanz erfahren.
Aus den Reihen der über 100 Zuhörer kamen im Anschluss noch viele Fragen, unter anderem zu Lärm-Grenzwerten. Was ist, wenn die Anlagen mehr Lärm machen als berechnet? Dann müsse nachgerüstet werden, lautete die Antwort. Das gelte auch für den Fall, dass die Grenzwerte der TA Lärm verschärft werden. Das Immissionsschutzrecht kenne keinen Bestandschutz für bestehende Anlagen. Neue Grenzwerte seien auch für vorhandene Anlagen bindend. „Es muss zu jeder Zeit verhindert werden, dass es zu Nachteilen kommt. Die Betriebspflichten gelten für die gesamte Betriebsdauer.“