Bis zum 31. Januar haben Bund und Länder am vergangenen Dienstag den bestehenden Corona-Lockdown verlängert. In einigen Bereichen werden die Maßnahmen zudem verschärft. In Bremen treten die neuen Regeln am Montag, 11. Januar, in Kraft. Die neue Verordnung wurde von der Bürgerschaft am Freitag bestätigt. Das sind die wichtigsten Maßnahmen.
Kontaktbeschränkungen
Ab Montag gelten verschärfte Kontaktbeschränkungen. Private Treffen sind nur noch zwischen einem Haushalt und maximal einer haushaltsfremden Person erlaubt. Vollständig davon ausgenommen sind in Bremen Kinder bis zwölf Jahre. Sprich: Eine Mutter darf zusammen mit ihrem elfjährigen Sohn einen anderen Haushalt besuchen, nicht aber mit ihrem Ehemann. Kinder bis zwölf Jahre dürfen sich auch treffen, wenn sie aus mehr als zwei Haushalten stammen.
Schulen/Kitas
Die Schulen in Bremen werden geöffnet, aber eine Präsenzpflicht besteht nicht. Eltern entscheiden selbst, ob sie ihre Kinder in die Schule schicken wollen. Ältere Schüler und Schülerinnen sollen die Möglichkeit bekommen, Zuhause zu lernen. Für Abschlussklassen ist der sogenannte Wechselunterricht vorgesehen, bei dem abwechselnd jeweils eine Hälfte der Klasse Zuhause und eine in der Schule lernt.
Für die Kindertagespflege sieht die neue Bremer Verordnung Einschränkungen vor, sobald der Inzidenzwert in Bremen oder Bremerhaven über die Marke von 200 steigt. Wenn sich mehr als 200 Menschen pro 100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen angesteckt haben, soll es in den Einrichtungen nur noch eine Notbetreuung mit reduzierten Plätzen geben.
Alten- und Pflegeheime
Das Personal in Alten- und Pflegeheime wird zu mehrfachen Schnelltests pro Woche verpflichtet. Noch im Januar sollen sich alle Bewohner stationärer Pflegeeinrichtungen impfen lassen können.
Bewegungsfreiheit
Der Bund-Länder-Beschluss sieht vor, dass sich Menschen nicht mehr ohne triftigen Grund weiter als 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen dürfen, wenn der regionale Inzidenzwert auf mehr als 200 steigt. Bremen und Bremerhaven verzichten auf diese pauschale Regel, sind aber aktuell ohnehin weit von dieser Marke entfernt. Sollte die Sieben-Tage-Inzidenz wieder ansteigen, behält sich die Landesregierung vor, die Einschränkung der Bewegungsfreiheit in den Maßnahmenkatalog aufzunehmen.
Reisen
Reisende aus Risikogebieten sind dazu verpflichtet, sich innerhalb von 48 Stunden nach der Ein- oder Rückreise testen zu lassen. Die Verpflichtung zur Quarantäne entfällt dadurch nicht. Das Ergebnis muss laut neuer Verordnung für mindestens zehn Tage aufbewahrt und bei Anfrage vorgelegt werden.
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