Fußfesseln für Gefährder, verschärfte Telefonüberwachung und mehr Überwachungskameras: Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) will die Befugnisse der Polizei ausweiten und plant eine Reform des Polizeigesetzes. „Angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit dem islamistischen Terrorismus und einer Vielzahl von Anschlägen in Europa müssen wir unsere Polizeibehörden in Bremen und Bremerhaven unbedingt mit erweiterten
Befugnissen ausstatten“, sagte Mäurer am Freitag.
Das kleinste Bundesland sei nach wie vor eine der Hochburgen der salafistischen und radikal-islamistischen Szene in Deutschland. Die Innenbehörde rechnet diesen Kreisen in Bremen aktuell 490 Personen zu – Tendenz steigend. 60 davon gelten als gewaltbereit. Gefahren gingen aber auch von anderen extremistischen Gruppen und der organisierten Kriminalität aus, erklärte Mäurer. „Dieser Entwicklung müssen wir mit Prävention, Gefahrenabwehr und konsequenter Strafverfolgung begegnen.“
Der Entwurf des Innensenators setzt an drei Punkten an. Zum einen soll die Polizei mit richterlichem Beschluss künftig leichter Telefonate, E-Mails und Kurznachrichten von gefährlichen Personen überwachen dürfen. Damit verbunden ist auch die Abfrage von Informationen des Telekommunikationsanbieters, wie die Gerätenummer eines Mobiltelefons oder die Adresse des Kunden.
Zwar darf die Polizei bereits die Telekommunikation überwachen, allerdings nur, wenn schon eine Straftat begangen wurde. Der Gesetzesentwurf erlaubt nun unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Überwachung, um Verbrechen zu verhindern. Auch eine Handy-Ortung soll erlaubt sein.
Zum anderen sieht die Reform einen Ausbau der Videoüberwachung vor. Im kommenden Jahr will die Innenbehörde damit am Bahnhof starten. Hier sollen Kameras installiert werden, die eine Überwachung in Echtzeit ermöglichen. Zur Auswertung der Livebilder werden acht Stellen bei der Polizei entstehen. Dazu gibt es Pläne, eine mobile Überwachungsanlage anzuschaffen, die vor allem bei Großveranstaltungen zum Einsatz kommen soll.
Bremer Grüne teilen die Ansicht
Die dritte Änderung betrifft die Überwachung von gefährlichen Personen mit einer elektronischen Fußfessel. Diese kommen in Bremen bislang nur bei aus der Haft entlassenen Sexualstraftätern zum Einsatz, die sich Orten nicht nähern dürfen, an denen sich viele Kinder aufhalten. Künftig sollen auch für Personen, die etwa im Verdacht eines möglichen Terroranschlags stehen, elektronische Fußfesseln angeordnet werden können.
Die Bremer Grünen teilen die Ansicht, dass das Bremische Polizeigesetz modernisiert werden muss. Die Fraktion werte es als richtigen Schritt, dass Mäurer in seinem Entwurf nicht alles übernehme, was in anderen Bundesländern bereits beschlossen wurde oder diskutiert werde. „Im Vergleich zu Bayern und Niedersachsen handelt es sich um einen Entwurf mit Augenmaß“, lobte der innenpolitische Sprecher Björn Fecker.
„Trotzdem gehen uns einige Regelungen noch zu weit“. So sei es etwa bei der Fußfessel und den damit einhergehenden Aufenthalts- und Kontaktverboten zweifelhaft, ob dadurch tatsächlich die Sicherheit verbessert werden könne, sagte Fecker. „Eine dauerhafte Einführung wollen wir erst, wenn sich die Befugnisse tatsächlich bewährt haben.“ Die Grünen schlagen daher einen Testlauf für die geplanten Neuerungen vor.
Zuletzt 2005 so umfangreich geändert
Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der Bremer CDU-Fraktion, begrüßte den Entwurf des Innensenators: „Wir werden diese Änderungen unterstützen. Das sind alles Dinge, die wir schon lange fordern.“ Bei der Videoüberwachung gehen der CDU Mäurers Pläne aber nicht weit genug. Die Sicherheitslage im Viertel habe sich in den vergangenen Monaten verschlechtert. „Offensichtlich wird hier aber aus politischen Gründen vor einer Videoüberwachung zurückgeschreckt – obwohl die Gefahrenlage solche Maßnahmen gebietet“, kritisierte Hinners.
Zuletzt war das Polizeigesetz 2005 so umfangreich geändert worden. Aktuell prüft Bremens Landesdatenschutzbeauftragte den neuen Entwurf. Am 10. Januar wird sich die Innendeputation damit befassen. Das Gesetz muss von der Bürgerschaft verabschiedet werden, sie wird sich voraussichtlich im ersten Quartal 2018 dazu beraten.