Weil es für Menschen mit wenig Geld schwierig ist, in Bremen eine Wohnung zu finden, sollen die Mietobergrenzen steigen. Die Ämter zahlen dann höhere Mieten. Eine Gruppe profitiert besonders.
Wer in Bremen Sozialhilfe oder Hartz IV bekommt, soll bald bessere Chancen haben, eine Wohnung zu finden. In Zukunft sollen Sozialhilfeempfänger und Hartz-IV-Bezieher teurere Wohnungen als bisher mieten können. Sozialsenatorin Anja Stahmann (Grüne) will die Kosten anheben, die Leistungsbezieher für eine Wohnung ausgeben dürfen und erstattet bekommen.
Ein entsprechendes Papier befindet sich gerade in der politischen Abstimmung. Die neuen Richtwerte sollen zum 1. März in Kraft treten. Dann soll ein Alleinstehender eine Wohnung für rund 450 Euro anmieten dürfen, bisher waren es 377 Euro.
Jede Kommune muss bestimmen, was angemessene Kosten sind
Hintergrund ist die gesetzliche Vorgabe, dass Leistungsbezieher Anrecht auf angemessenen Wohnraum haben. Die Stadt Bremen übernimmt für sie die Kosten einer adäquaten Unterkunft. Und das Bundessozialgericht hat entschieden, dass jede Kommune nach dem örtlichen Wohnungsmarkt bestimmen muss, was angemessene Kosten sind.
Sie muss also festlegen, wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf, die sie Menschen, die Hilfe brauchen, bezahlt. In Bremen gibt es keinen Mietspiegel, der dafür herangezogen werden kann. Deshalb hatte die Sozialbehörde ein Gutachten in Auftrag gegeben, das die Angebote auf dem Bremer Wohnungsmarkt untersuchte. Aus den Ergebnissen wurden die neuen Obergrenzen für Wohnungen in allen Größen berechnet.
Wer ganz oder teilweise von Hartz IV lebt und seine Wohnung nicht allein bezahlt, sondern das Geld dafür vom Jobcenter oder vom Amt für soziale Dienste bekommt, soll eine einfache Wohnung mieten. Eine, die im unteren Bereich des Wohnungsmarktes liegt. Teilweise war es den Menschen in der Vergangenheit aber nicht einmal möglich, eine Sozialwohnung zu mieten – sie war zu teuer.
Neue Sozialwohnungen in der Überseestadt
Neu gebaute Sozialwohnungen wie beispielsweise die von Gewoba und Justus Grosse gemeinsam errichteten an der Marcuskaje in der Überseestadt haben eine Nettokaltmiete von 6,10 oder 6,50 Euro pro Quadratmeter. Auch laut den neuen Richtwerten liegt das in manchen Fällen über dem, was die Sozialbehörde als angemessen ansieht. Für einen Haushalt von zwei oder drei Personen darf die Nettokaltmiete beispielsweise nur 5,90 Euro pro Quadratmeter betragen. Das entspricht dann einer Miete von 464 Euro (zwei Personen), beziehungsweise von 578 Euro (drei Personen).
Damit Sozialhilfeempfänger künftig in neu gebauten, staatlich geförderten Sozialwohnungen leben können, ohne draufzuzahlen, will die Sozialbehörde diese Mieten in Zukunft grundsätzlich anerkennen. Auch wenn sie über dem festgelegten Richtwert liegen. Das war bislang nicht der Fall. Nur in besonders begründeten Ausnahmefällen wurden die höheren Mieten in neu gebauten Sozialwohnungen als angemessen anerkannt.
Die neuen Richtwerte für die Kosten der Unterkunft stellen sicher, dass sich Hartz-IV- und Sozialhilfeempfänger in Bremen jede zweite Mietwohnung leisten können: Die Hälfte der Wohnungen in Bremen fällt unter diese neuen Richtwerte. In der Vergangenheit war der Anteil geringer. Grund für die Anhebung ist, dass aus Sicht der Sozialsenatorin angemessener Wohnraum auch in ausreichender Anzahl verfügbar sein muss.
Großer Bedarf an Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen
Das bedeutet, dass Leistungsempfänger für die Kosten, die Jobcenter oder Amt für soziale Dienste übernehmen, auch wirklich in der Lage sein müssen, eine Wohnung zu finden. Und das wäre aus Sicht der Senatorin nicht der Fall, wenn die Obergrenzen niedriger angesetzt wären. Besonders im Bereich der Ein- und Zwei-Zimmer-Wohnungen besteht in Bremen ein großer Bedarf, der Wohnungsmarkt ist sehr eng.
Das ist auch daran zu erkennen, dass der Richtwert für Alleinstehende am stärksten steigt, nämlich um 19 Prozent, auf 450 Euro. Angeblich will die Senatorin diesen deutlich angehobenen Wert sogar noch einmal geringfügig aufstocken.
Eine Wohnung muss nicht nur dem Preis nach angemessen sein, sondern auch der Größe nach. Ein Alleinstehender kann in einer Wohnung leben, die bis zu 50 Quadratmeter groß ist. Leben drei Personen im Haushalt, sind es 75 Quadratmeter. Für jede weitere Person sind es jeweils zehn Quadratmeter mehr. Wenn eine Wohnung größer ist, aber trotzdem im Rahmen der Richtwerte bleibt, gilt sie auch als angemessen.
Zulagen für bestimmte Stadtteile
Für bestimmte Stadtteile in Bremen gibt es zusätzlich zu den höheren Obergrenzen noch eine Zulage. Für Findorff, Oberneuland, die Östliche Vorstadt und Walle – ohne den Ortsteil Überseestadt – sind das zehn Prozent, für die Neustadt und die Überseestadt 15 Prozent und für Schwachhausen, Mitte, Horn-Lehe und den Ortsteil Borgfeld sind es sogar 25 Prozent.
Das soll verhindern, dass Leistungsempfänger in die Stadtteile ziehen, in denen es günstigere Wohnungen gibt und die Stadt sich weiter sozial aufspaltet. Menschen, die arbeitslos werden, sollen in ihrem gewohnten Umfeld wohnen bleiben können.
Wenn der Senat und die zuständige Deputation den neuen Richtwerten zustimmen, wird die Sozialbehörde eine neue Verwaltungsanweisung herausgeben. Das Jobcenter und das Amt für soziale Dienst werden diese dann umsetzen. Wie viel das kosten wird, kann die Behörde nicht genau beziffern.
Im Bereich der Hartz-IV-Empfänger geht sie von jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund vier Millionen Euro aus. Das letzte Mal wurden die Richtwerte für Mieten Anfang 2014 angehoben. In der Vergangenheit hatten Gerichte in Streitfällen häufig zugunsten der Kläger entschieden. Die neuen, höheren Richtwerte sollen so etwas vermeiden.