Wer Pflegekinder aufnimmt, kann ab 1. Juli mit mehr Geld vom Jugendamt rechnen. Damit ist zumindest nach der insgesamt zustimmenden Diskussion in der per Videokonferenz tagenden jüngsten Sozialdeputation zu rechnen. Das Gremium wird bei der anstehenden Abstimmung im Umlaufverfahren mutmaßlich einer entsprechenden Beschlussvorlage der Senatorin für Soziales, Jugend, Integration und Sport folgen.
Dabei handelt es sich um die reguläre, jährliche Anpassung von Pauschalen, die immer zur Jahresmitte erfolgt. Diesmal allerdings wird insbesondere der monatliche Grundbetrag für die Kosten der Erziehung in der sogenannten Bereitschafts- und Übergangspflege kräftig erhöht. In dieser Pflegeform werden Kinder vorübergehend untergebracht, wenn sie in Not geraten sind, nicht bei ihren Eltern leben können und zumeist von jetzt auf gleich Schutz und Geborgenheit benötigen.
Anstieg um 60 Prozent
Nominell steigt der monatliche Grundbetrag für alle Pflegeformen zwar nur von 245 auf 248 Euro, aber bei der Bereitschafts- und Übergangspflege kommt wegen der besonderen Herausforderungen für die Pflegeeltern noch ein Faktor zur Vervielfachung hinzu. Dieser steigt für Kinder bis fünf und ab zwölf Jahren von bislang 2,4 auf 3,8. De facto erhöht sich der Grundbetrag damit von 588 Euro auf 942,40 Euro, was einem Anstieg um rund
60 Prozent entspricht. Für die Altersgruppe zwischen sechs und elf Jahren beträgt der ausgezahlte Betrag künftig rund 842 Euro, ein plus von 43 Prozent. Dazu kommt eine gestaffelte, ebenfalls leicht erhöhte Sachkostenpauschale, die je nach Alter des Kindes zwischen 586 Euro und 718 Euro pro Monat beträgt. Weil bei der Bereitschaftspflege auch Zimmer vorgehalten werden müssen, die zeitweise nicht belegt sind, gibt es hier in Zeiten der Pflege einen weiteren Zuschlag von 96 Euro pro Monat. Für das im Juli beginnende Haushaltsjahr 2020 ergeben sich dadurch für die Stadtgemeinde Bremen Mehrkosten von etwa 140.000 Euro, für Bremerhaven rund 18.000 Euro.
Zustimmend zur Kenntnis genommen haben die Deputierten auch eine Verwaltungsanweisung, in der höhere Zuschüsse für den Kauf von Haushaltsgroßgeräten vorgesehen sind, wenn jemand bereits Grundsicherung bezieht. Bremen wird zusätzlich zu den im Gesetz vorgesehen Pauschalen für die Erstausstattung einer Wohnung beispielsweise den Kauf eines Kühlschranks mit bis zu 180 Euro unterstützen, für einen Elektroherd oder eine Waschmaschine können bis zu 280 Euro zusätzlich bewilligt werden. Für Fernseher gibt es hingegen kein Extrageld: Sie gelten weder als Einrichtungsgegenstand noch als Haushaltsgroßgerät.