Fall "Alpi" Motorradraser-Unfall: Staatsanwaltschaft legt Revision ein

Gegen die Entscheidung im Prozess um einen tödlichen Motorradraser-Unfall in Bremen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.
07.02.2017, 15:03 Uhr
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Motorradraser-Unfall: Staatsanwaltschaft legt Revision ein
Von Jan Oppel

Gegen die Entscheidung im Prozess um einen tödlichen Motorradraser-Unfall in Bremen hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt. Das teilte eine Sprecherin am Dienstag auf Anfrage mit.

Der Motorrad-Raser Alperen T., genannt „Alpi“, wurde jüngst wegen fahrlässiger Tötung zu einer Gefängnisstrafe verurteilt – gegen das Urteil hat die Staatsanwaltschaft Bremen nun Revision eingelegt.

Der Prozess wird nicht neu aufgerollt. Das Urteil soll in der Revision vom Bundesgerichtshof in Leipzig lediglich auf Verfahrensfehler und die Anwendung sachlichen Rechts geprüft werden. Die Bremer Staatsanwaltschaft hatte in der Tat eine vorsätzliche Tötung gesehen, diese Einschätzung teilte das Landgericht in seinem Urteil nicht. Die Verteidigung wird voraussichtlich ebenfalls Revision beantragen. Dafür hatte sie bis Mittwochnacht um 24 Uhr Zeit.

Der 24-jährige Bremer T. hatte im Juni 2016 einen Rentner bei einem Unfall tödlich verletzt. Er war mit seinem Motorrad mit überhöhter Geschwindigkeit in der Stadt unterwegs. Ende Januar wurde er deswegen zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Seine Fahrten hatte T. mit einer Helmkamera gefilmt und die Videos auf der Plattform Youtube hochgeladen. (aktualisiert am 07.02. um 20:17 Uhr)

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