81 Menschen wurden 2017 aus Bremenabgeschoben. Nirgendwo in Deutschland gab es eine ähnlich niedrige Zahl. Niedersachsen schob laut Innenministerium im vergangenen Jahr 1724 Personen ab, Hamburg laut Bundesinnenministerium 564. Diese Statistik greife zu kurz, heißt es hierzu seitens der Bremer Innenbehörde. Die Zahl der Abschiebungen dürfe nicht isoliert betrachtet werden, sondern müsse – unter Berücksichtigung der freiwilligen Ausreisen und Duldungen – in Relation zur Gesamtzahl der Ausreisepflichtigen gesetzt werden.
Wilhelm Hinners, innenpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion, sieht das anders: „Während alle anderen Bundesländer ihrer Verantwortung gerecht werden, drückt sich Bremen weiter davor, geltendes Recht umzusetzen.“ Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) spricht in diesem Zusammenhang von einer „Dreifachstrategie“, die man in Bremen verfolge.
Zunächst setze man auf die freiwillige Ausreise. Wer kein Recht auf einen Aufenthaltstitel hat, müsse Deutschland wieder verlassen. In Bremenerhalte dieser Personenkreis Beratung und Unterstützung, um dann freiwillig wieder nach Hause zurückzukehren. „Wer dem in einer bestimmten Frist nicht nachkommt, wird abgeschoben.“
Außerdem baue die Innenbehörde derzeit ein neues Referat auf – die „Zentralstelle Rückführung“ für Straftäter und Risikopersonen. Mit Hilfe dieser Abteilung sollen die Betroffenen schnellstmöglich wieder in ihre Heimatländer abgeschoben werden. „Für dieses problematische Klientel braucht es viel Erfahrung, die wir künftig in der Innenbehörde bündeln wollen.“ Unter den 81 Personen, die 2017 aus Bremen abgeschoben wurden, befanden sich 26 Straftäter und/oder Gefährder.
Insgesamt wurden im vergangenen Jahr 23.966 Personen aus Deutschland abgeschoben, 5,6 Prozent weniger als 2016. Die meisten Menschen (6308) führte Nordrhein-Westfalen zurück, es folgten die Südländer Baden-Württemberg (3438) und Bayern (3282). Die Zahl der Menschen, die in Deutschland ausreisepflichtig waren, lag am 30. Juni 2017 laut Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei 226.457. Abschiebungen und freiwillige Ausreisen sind in dieser Zahl allerdings nicht enthalten.
Im Land Bremen hätten bis Ende vergangenen Jahres 2965 Menschen ausreisen müssen (2016: 3360). Davon erhielten allerdings 2444 Personen eine Duldung und konnten deshalb nicht abgeschoben werden, erklärt Rose Gerdts-Schiffler, Sprecherin des Innensenators. Geduldete Personen bleiben zwar ausreisepflichtig, die Vollstreckung ihrer Ausreise ist aber ausgesetzt. Überwiegend handele es sich bei den Duldungen um Fälle, in denen eine Abschiebung aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht möglich ist.
Beispiele hierfür sind Passlosigkeit, Krankheit, Minderjährigkeit oder die Absolvierung einer Ausbildung. „Die Ausländerbehörden haben hier kein Ermessen und sind verpflichtet, eine Duldung zu erteilen“, betont Gerdts-Schiffler. Im Ermessen der Behörden liege eine Duldung ausschließlich dann, wenn dringende humanitäre oder persönliche Gründe die vorübergehende weitere Anwesenheit des Betroffenen im Bundesgebiet erforderten.
In Niedersachsen gab es Ende vergangenen Jahres 21.758 ausreisepflichtige Personen (2016: 20.002). Bei 16 536 davon wurde die Abschiebung wegen einer vorliegenden Duldung vorübergehend ausgesetzt (2016: 15.269). In Hamburg waren es 2017 am Jahresende 6598 Personen, davon hatten 4978 eine Duldung.
Vorrangig komme Bremen seiner gesetzlichen Verpflichtung zur Durchsetzung der Ausreisepflicht dadurch nach, dass die entsprechenden Personen konsequent zur freiwilligen Ausreise aufgefordert würden, erläutert Gerdts-Schiffler. Schon seit Jahren gebe es eine systematische Rückkehrberatung, die von den Betroffenen auch in großem Umfang in Anspruch genommen werde. Dadurch könne Bremen auf eine sehr hohe Quote freiwilliger Ausreisen verweisen – 2017 seien es 254 gewesen – und müsse nurin wenigen Fällen abschieben.
Die freiwillige Ausreise sei ohne Frage tatsächlich die für alle Beteiligten beste Lösung, sagt auch CDU-Mann Wilhelm Hinners. Aber als Erklärung für die geringe Zahl der Abschiebungen tauge sie nicht. „Diese Option ist vor einer Abschiebung vorgeschrieben und wird in allen Bundesländern praktiziert.“ In Niedersachsen gab es 2017 laut Innenministerium 4401 freiwillige Ausreisen, in Hamburg 603.
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