Der Bremer Senat hat beantragt, dass die Bürgerschaft in der kommenden Woche die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung von Covid-19 im Lande Bremen feststellt. Diese Möglichkeit, eine landesweite epidemische Notlage auszurufen, räumt das erneuerte Infektionsschutzgesetz den Ländern ein, nachdem der Bundestag seinen Beschluss über "eine epidemische Lage von nationaler Tragweite" Ende November vorigen Jahres nicht mehr verlängert hatte.
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