Bei Protestaktionen gegen Waldrodungen im Hambacher Forst hat man sie schon gesehen, auch bei Demonstrationen gegen Veranstaltungen von Rechtsradikalen: sogenannte „parlamentarische Beobachter“. Es handelt sich um Abgeordnete des Bundestags oder von Länderparlamenten, die sich in dieser Eigenschaft mitten in ein konfrontatives Geschehen begeben, um zu vermitteln, zu dokumentieren, zu schlichten. Oft machen sich „parlamentarische Beobachter“ mit einer entsprechend bedruckten Weste kenntlich. Für die Grünen hat eine Berliner Firma solche Kleidungsstücke bereits in größerer Zahl hergestellt.
In Bremen waren solche Einsätze bisher kein Thema - bis vor zwei Wochen. Am 8. März besetzte eine Gruppe von mehreren Dutzend Demonstranten einen Verladekran sowie ein Binnenschiff an der Kaje des Hastedter SWB-Kohlekraftwerks. Die Situation war kurze Zeit unübersichtlich. Die Geschäftsführung rief die Polizei, verzichtete aber auf eine Strafanzeige, so dass es nicht zu einer gewaltsamen Räumung des Betriebsgeländes kam. Eine vermittelnde Rolle übernahmen die Bürgerschaftsabgeordneten Kai Wargalla (Grüne) und Maja Tegeler (Linke). „Wir haben mit beiden Seiten gesprochen, und ich bin mir nicht sicher, ob es sonst so friedlich ausgegangen wäre“, nimmt Wargalla für sich in Anspruch. Sie begrüßt, „dass die SWB besonnen reagierte“. Nach rund fünf Stunden war die Aktion beendet, die Eindringlinge räumten das Kraftwerksareal.
Alles bestens also? Bürgerschaftspräsident Frank Imhoff (CDU) hat keine uneingeschränkt positive Haltung zum Instrument des „parlamentarischen Beobachters“, für das bisher keine rechtliche Grundlage existiert. Natürlich stehe es Parlamentariern frei, in Ausübung ihrer Abgeordnetentätigkeit bei Demonstrationen oder anderen Ereignissen eigene Beobachtungen anzustellen und sich beispielsweise vermittelnd einzuschalten, wenn es zu Konfrontationen zwischen Polizei und Veranstaltungsteilnehmern kommt.
Problematisch findet Imhoff etwas anderes. Durch den Begriff „parlamentarisch“ werde der Öffentlichkeit suggeriert, dass die jeweiligen Abgeordneten gewissermaßen im offiziellen Auftrag der Bremischen Bürgerschaft unterwegs seien. Dies sei jedoch nicht der Fall. Weder aus der Landesverfassung noch aus dem Abgeordnetengesetz lasse sich eine Legitimation für die parlamentarischen Beobachter herleiten. Imhoff wird deutlich: „Die Nutzung des Begriffs wird insofern zur außerparlamentarischen Verfolgung eigener politischer Interessen eingesetzt. Sie ist irreführend und schädigt das Verständnis für demokratische und parlamentarische Prozesse und Strukturen.“
Kai Wargalla findet, dass Imhoff da etwas dick aufträgt. „Wir maßen uns nichts an, wir wissen um die Grenzen unseres Auftrags“, entgegnet die Grünen-Abgeordnete. Wenn durch die Präsenz von Abgeordneten, die sich in ihrer Funktion kenntlich machen, Eskalationen verhindert werden könnten, sei das doch eine gute Sache. Maja Tegeler pflichtet ihr bei: „Ganz uneitel gesprochen: Unser Dialog mit den Verantwortlichen auf dem SWB-Gelände hat sich positiv ausgewirkt. Dagegen kann eigentlich niemand etwas haben.“