Senat verzichtet auf Berufung Beiräte bekommen endgültig Stadtteilbudgets

Der Senat verzichtet auf eine Berufung gegen ein Gerichtsurteil für Stadtteilbudget, die nun bei der Planung des Doppelhaushalts 2016/2017 einkalkuliert werden müssen. Die Höhe der Summen ist noch offen.
12.01.2016, 19:00 Uhr
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Beiräte bekommen endgültig Stadtteilbudgets
Von Wigbert Gerling

Der Senat verzichtet auf eine Berufung gegen ein Gerichtsurteil für Stadtteilbudget, die nun bei der Planung des Doppelhaushalts 2016/2017 einkalkuliert werden müssen. Die Höhe der Summen, die für die 22 Beiräte ausgewiesen werden müssen, ist noch offen.

Für einen Widerspruch wäre zwar juristisch noch Zeit bis zum kommenden Montag, aber bis dahin kommt die Landesregierung turnusmäßig nicht mehr zusammen. Am Dienstag war deshalb die letzte Gelegenheit, im Kabinettskreis einen Widerspruch zu beschließen.

Der Beirat Schwachhausen hatte, gestützt auf einen einstimmigen Beschluss, das Gericht angerufen und vom grün-geführten Senatsressort für Umwelt, Bau und Verkehr verlangt, dass es Geld einplant, das die Stadtteilparlamente in eigener Regier verwenden können. Grundlage ist ein Ortsgesetz, das vor rund fünf Jahren beschlossen worden war. Unter Paragraf 10 heißt es dort im dritten Absatz, „der Beirat entscheidet“ unter anderem über „verkehrslenkende, -beschränkende und -beruhigende Maßnahmen“, soweit sie auf den Stadtteil bezogen sind. Im selben Regelwerk heißt es in Paragraf 32, die Ortsämter würden an der Haushaltsplanung beteiligt. Mehr noch: In den Etats der Senatsverwaltungen müssten „Stadtteilbudgets ausgewiesen“ werden, über die die Beiräte nach den Vorgaben des Paragrafen 10 entscheiden könnten.

Wenn der Senat für die Zukunft Stadtteilbudgets ausweist, muss nun noch „die Begrifflichkeit geklärt werden,“ sagte am Dienstag Dietrich Heck, grüner Vertreter im Schwachhauser Stadtteilparlament. Es müsse klar definiert sein, was „Stadtteil bezogen“ bedeute – wo also die Beiräte das Sagen haben und wo das Senatsressort. „Das ist ein entscheidender Punkt“, so Heck, „davon hängt dann auch ab, wie viel Geld zur Verfügung gestellt wird,“

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Die grüne Fraktionschefin in der Bürgerschaft, Maike Schaefer, hatte bereits die Unterstützung bei der Einrichtung von Stadtteilbudgets zugesagt. Probleme gab es auf Seiten des Regierungspartners SPD, der sich bis vor Kurzem noch nicht festlegen wollte, ob eine Berufung gegen das Gerichtsurteil eingelegt werden sollte. Dies wurde öfter mit dem Hinweis flankiert, eigenes Geld für die Beiräte mache womöglich langfristig den Weg zu Bezirksämtern frei. Eine neue kommunale Ordnung in der Hansestadt aber könne auch die politischen Mehrheiten verändern. Bei einer Zusammenfassung beispielsweise der Stadtmitte mit Horn, Schwachhausen und Oberneuland könnte die CDU die SPD verdrängen.

Ansätze einer Reform gab es. „Immerhin ist das Ortsamt West zumindest von seinem geopolitischen Zuschnitt bereits bei seiner Gründung 1971 als Bezirksamt angelegt worden,“ kommentierte Hans-Peter Mester, bis Ende 2012 Leiter des Ortsamts West mit Findorff, Walle und Gröpelingen. Der Begriff „Bezirksvertretungen“ ist auch in der Landesverfassung verankert worden. Im zweiten Absatz von Artikel 145 heißt es, dass „örtlich gewählte Bezirksvertretungen“ eingerichtet werden könnten. Und in einer juristischen Expertise zum bremischen Beiräterechts vom April 2015 heißt es unter anderem, nach der Reform vor rund fünf Jahren hätten Stadtteilparlamente den „Status von Bezirksvertretungen gemäß Art. 145 Abs. 2 der Bremischen Landesverfassung“ erreicht.

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