Manche Grundstückseigentümer finden sie praktisch und hübsch, für andere Menschen sind die "Gärten des Grauens" der Inbegriff einer Umweltsünde – und in Bremen sind sie künftig verboten: Am Dienstag hat die Stadtbürgerschaft eine Gesetzesänderung verabschiedet, die Schottergärten an Neubauten verbietet und Eigentümer von Bestandsimmobilien dazu verpflichtet, bestehende Schottergärten bis Ende 2026 zu begrünen. Außerdem sieht die nun beschlossene Anpassung des Begrünungsortsgesetzes vor, dass Flachdächer ab einer Fläche von 50 Quadratmetern begrünt werden müssen. Die Deputation für Bau und Stadtentwicklung hatte das Vorhaben Anfang Februar mit einer breiten Mehrheit aus SPD, Grünen, Linken und CDU auf den Weg gebracht.
"Es ist ein globales Problem, dass sich die Städte im Sommer immer stärker aufheizen", argumentierte Maike Schaefer (Grüne), Senatorin für Umwelt, Bau und Stadtentwicklung, im Februar. Es sei notwendig, die wenig verfügbaren Freiflächen sinnvoll zu begrünen. Ihr Parteikollege Ralph Saxe sagte: "Das ist eine ambitionierte Strategie für die dringend gebotene Förderung der Biodiversität.“ Saxe außerdem: "Schottergärten heizen im Sommer die Stadt auf und schaden der Artenvielfalt. Diese lebensfeindlichen Steinwüsten braucht kein Mensch."
- Lesen Sie auch: Schottergärten schaden Mikroklima und Artenvielfalt
Schaefer betonte aber auch: "Es wird keine Schotter-Polizei geben und wir wollen auch kein Denunziantentum fördern." Bis Ende 2026 habe die Verschärfung des Begrünungsortsgesetztes für die Eigentümer der Schottergärten nur einen Appell-Charakter. Die Behörde werde bis dahin auf Beratungsangebote setzen und gute Beispiele liefern, wie sich Flächen mit wenig Aufwand entsiegeln ließen.