- Welche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen?
- Wann werden die Wahlhelfer am Wahltag benötigt?
- Wie viel Geld erhalten Wahlhelfer?
- Wie erfolgt die Anmeldung zum Wahlhelfer?
In etwas mehr als zwei Monaten ist Bremer Bürgerschaftswahl. Während der Wahlkampf langsam aber sicher Fahrt aufnimmt, sucht das Bremer Wahlamt engagierte Bürgerinnen und Bürger, die bei den Bürgerschafts- und Beiratswahlen am 14. Mai 2023 als Wahlhelfer in den Wahllokalen und im Auszählzentrum tätig sind. Insgesamt sollen 3800 ehrenamtliche Helfer im Einsatz sein und für eine ordnungsgemäße Durchführung der Wahlen sorgen.
Welche Voraussetzungen sind dabei zu erfüllen?
Interessierte Bürger müssen wahlberechtigt sein, das heißt, sie müssen die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, mindestens 16 Jahre alt sein und seit mindestens drei Monaten ihren Hauptwohnsitz in Bremen haben. Die Freiwilligen können sich nach Angaben des Senats dann entweder im Wahllokal als Urnenwahlvorstand engagieren oder bei der Stimmenauszählung als Briefwahl- oder Auszählwahlvorstand tätig sein. Besondere Vorkenntnisse sind nicht erforderlich – es werden Schulungen angeboten und Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt.
Wann werden die Wahlhelfer am Wahltag benötigt?
Wer sich als Urnenwahlvorstand engagieren möchte, muss den Angaben zufolge am Wahlsonntag um 7.15 Uhr in seinem Wahllokal anwesend sein. Um 8 Uhr wird die Wahl eröffnet. Im Verlauf des Tages könne die Arbeitszeit frei eingeteilt werden, heißt es. Zur Eröffnung und zum Abschluss der Wahlhandlung müssten aber alle Mitglieder des Wahlvorstandes anwesend sein.
Die Mitglieder der Briefwahl- und Auszählungsvorstände beginnen am Wahlsonntag zwischen 12.30 Uhr und 18 Uhr mit ihrer Tätigkeit. Die Auszählung der Stimmzettel wird am Montag, 15. Mai, um 10 Uhr und an den darauf folgenden Tagen um jeweils 8 Uhr fortgesetzt, bis am Donnerstag oder Freitag nach der Wahl alle Stimmzettel erfasst wurden.
Wie viel Geld erhalten Wahlhelfer?
Alle Wahlhelfer erhalten für ihren Einsatz ein Erfrischungsgeld. Die Höhe richtet sich nach Art und Dauer der Tätigkeit. Am Feiertag (18. Mai) werden bis zu 120 Euro ausgezahlt.
Wie erfolgt die Anmeldung zum Wahlhelfer?
Interessierte Bürger können sich online anmelden oder sich direkt an das Statistische Landesamt Bremen wenden.
Statistischen Landesamt Bremen
– Wahlamt –
An der Weide 14-16
28195 Bremen
Telefon: (0421) 361 888 88
E-Mail: wahlhelfer@statistik.bremen.de