Auf die Wahlbehörde kommt im Vorfeld der Bürgerschaftswahl eine heikle juristische Aufgabe zu: Sie wird bis Ende nächster Woche klären müssen, wie die AfD auf dem Wahlzettel berücksichtigt werden soll. Seit Montag ist nämlich sicher, dass die zerstrittenen Lager der Landespartei zwei verschiedene Kandidatenlisten eingereicht haben. Bis Ablauf der Frist um 18 Uhr hatten weder der von der Bundespartei anerkannte Rumpfvorstand noch der sogenannte Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heiner Löhmann und Frank Magnitz ihre jeweiligen Wahlvorschläge zurückgezogen. Beide Seiten beharren darauf, dass ihre jeweilige Liste die einzig zulässige sei.
Am Donnerstag kommt es deshalb nun zu einer Sondersitzung des Wahlbereichsausschusses Bremen beim Landeswahlleiter. Diesem Gremium gehören unter anderem Behörden- und Parteienvertreter an. Bei dem Treffen soll über den Umgang mit den konkurrierenden Listenvorschlägen beraten werden. Denkbar wäre eine Zurückweisung beider Listen oder die Ablehnung einer von ihnen – je nachdem, was die juristische Überprüfung des Vorgangs durch die Fachleute der Behörde ergeben hat. Eine endgültige Entscheidung fällt am Freitag, 17. März. Auch über die Zulassung der Wahlvorschläge der anderen Parteien wird dann beraten. Neben der AfD haben 17 weitere Parteien Listen für den Wahlbereich Bremen eingereicht. Neben den etablierten politischen Kräften sind auch so exotische Gruppierungen wie die Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung dabei.