In Bremen werden die Quarantäneregeln für Schulen stark gelockert. Das hat der Senat beschlossen. Künftig soll nur noch der positiv getestete Schüler für 14 Tage in Quarantäne gehen, weitere Kinder seiner Kohorte nicht. Die restlichen Kinder der Kohorte sollen an den folgenden sieben Tagen täglich einen Schnelltest machen. An weiterführenden Schulen soll für sie zudem an diesen sieben Tagen eine Maskenpflicht gelten. Enge Kontaktpersonen außerhalb der Kohorte werden nicht täglich getestet und müssen für 14 Tage in Quarantäne.
An der Grundschule sollen die Kinder der Kohorte ebenfalls sieben Tage lang täglich getestet werden, aber ohne eine Maskenpflicht. "Wir wollen so wenig Kinder wie möglich in Quarantäne schicken, begleiten das aber engmaschig mit Tests", sagt Aygün Kilincsoy, Büroleiter von Bildungssenatorin Sascha Aulepp (SPD).
Für die Kitas habe der Senat noch keine Neuregelung beschlossen, so Kilincsoy, dazu gebe es noch unterschiedliche Standpunkte. In den kommenden Tagen solle in Gesprächen zwischen Bildungs- und Gesundheitssenatorin geklärt werden, wie man mit den Kitas umgehen will.
Damit lockert Bremen die Quarantäne-Vorschriften stärker als von der Gesundheitsministerkonferenz vorgesehen. Am Montag hatten sich die Gesundheitsminister darauf geeinigt, die Quarantäneregeln an Schulen einheitlich zu gestalten. Ihrer Einigung zufolge soll nicht mehr die ganze Kohorte eines infizierten Schülers in Quarantäne gehen, sondern nur das direkte Umfeld, also zum Beispiel die Sitznachbarn. Diese Lockerung sollte aber nur möglich sein, wenn unter anderem eine Maskenpflicht gilt.
Bremen bleibt dabei, auf eine generelle Maskenpflicht im Unterricht zu verzichten. CDU und Schulpersonalrat warfen dem Senat deshalb bereits zuvor eine "Durchseuchung" der Schulen vor. "Bei den Tests, bei den Luftfiltern, bei allen anderen Maßnahmen sind wir weiter als fast alle anderen Bundesländer, deshalb erlauben wir uns bei der für Kinder einschneidendsten Maßnahme, dem Maske tragen, dies nicht zur Pflicht zu machen, sondern nur zu empfehlen", sagt Kilincsoy. Auch Bundesländer wie Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg würden nur das infizierte Kind in Quarantäne schicken, betont er.
Der Beschluss des Senats decke sich mit der Einigung der Gesundheitsministerkonferenz, sagt auch Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitsbehörde: "Das gemeinsame Ziel den Schülerinnen und Schülern mehr Unterricht zu ermöglichen und gleichzeitig einen hohen Infektionsschutz zu gewährleisten, ist mit der Bremer Regelung erreicht." Da man in allen Bereichen des öffentlichen Lebens gelockert habe, müsse das auch für die Schulen gelten.
Die CDU kritisiert den Bremer Beschluss und den Verzicht auf eine allgemeine Maskenpflicht scharf: "Die Stadt Bremen geht damit einen bundesweit einzigartigen Weg", sagt CDU-Bildungspolitikerin Yvonne Averwerser. "Ich verstehe nicht, wie man das sehenden Auges machen kann, das ist unverantwortlich und total absurd." Averwerser hätte sich vorstellen können, nur die Sitznachbarn in Quarantäne zu schicken – aber nur, wenn zumindest in den ersten Wochen Maskenpflicht im Unterricht gilt. "Gerade in den Grundschulen brauchen wir die Maskenpflicht, denn da haben wir nur Kinder ohne jeden Impfschutz", betont sie. Es stimme zwar, dass auch Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg nur das infizierte Kind in Quarantäne schicken – "aber die haben eine Maskenpflicht". Ohne Maskenpflicht die Quarantäne so zu lockern, bezeichnet Averwerser als "fahrlässig".
Auf Zustimmung trifft der Bremer Beschluss dagegen beim Zentralelternbeirat (ZEB): "Es gab im vergangenen Schuljahr große Kritik daran, dass man teils wahllos ganze Kohorten 14 Tage in Quarantäne geschickt hat", betont Martin Stoevesandt vom ZEB. "Ich halte die Regelung für einen sinnvollen Kompromiss, die Senatorinnen sind ja nicht plötzlich mutig geworden, sondern werden von Experten beraten." Man wisse jetzt mehr über das Corona-Virus als am Anfang der Pandemie. Zudem lehne eine Mehrheit der Eltern von Grundschulkindern eine Maskenpflicht ab. Gerade an weiterführenden Schulen gebe es aber auch Eltern, die sich in den ersten Wochen eine Maskenpflicht gewünscht hätten.
Seit Schulstart 34 Corona-Fälle in Bremer Schulen entdeckt
Neuerungen für Schulkinder beschloss der Senat auch bei der 3G-Regel: Schülerinnen und Schüler unter 16 Jahren müssen keine Testnachweise vorlegen, um Orte zu betreten, an denen die 3G-Regel gilt, weil sie in der Schule getestet werden. Schüler über 16 sollen von ihren Schulen einen Nachweis erhalten und müssen ebenfalls nicht extra getestet werden.
Wie viele Corona-Infektionen Schülerinnen und Schüler aus den Ferien mit gebracht haben, wird sich erst noch genauer herausstellen. Am vergangenen Donnerstag und Freitag gab es Schnelltests für ungeimpfte Schüler, in dieser Woche laufen PCR-Lollitests an Grundschulen und Kitas. Nach Angaben der Bildungsbehörde wurden bisher mit Stand von Montag seit Schulstart 34 Corona-Fälle in Bremer Schulen entdeckt. Positiv getestet wurden 33 Schulkinder und eine Lehrkraft. An einer Schule im Bremer Westen gab es sieben Fälle, ansonsten laut Behörde jeweils maximal zwei Fälle pro Schule.
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