Man kann es nicht oft genug betonen: Auch Straftäter haben Persönlichkeitsrechte. Und bis zu ihrer Verurteilung gilt auch für dringend Tatverdächtige die Unschuldsvermutung. Gut also, dass vor der Veröffentlichung von Fahndungsfotos juristische Hürden zu überwinden sind. Zumal in Zeiten von sozialen Netzwerken, über die diese Bilder buchstäblich weltweit verbreitet werden und selbst dann nicht zu löschen sind, wenn sich der Gesuchte als unschuldig erweist.
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