Serie "Aber sicher" Zwei islamistische Gefährder in Bremen abgeschoben

Wenn es um sogenannte Gefährder geht, können die Sicherheitsbehörden schon gegen Personen ermitteln, bevor diese eine Straftat begangen haben. Wozu das führen kann, zeigen zwei Beispiele aus Bremen.
29.03.2023, 05:00 Uhr
Lesedauer: 2 Min
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Zwei islamistische Gefährder in Bremen abgeschoben
Von Ralf Michel

In keinem Bereich wird die Funktion des Verfassungsschutzes als "Frühwarnsystem" so deutlich wie bei staatsgefährdenden Straftaten, etwa terroristischen Anschlägen. Weil bei ihnen schon die Vorbereitung als Straftat gilt, räumt der Gesetzgeber den Sicherheitsbehörden besondere Befugnisse ein. Sie dürfen bereits tätig werden, ohne dass die Straftat passiert ist. Was bis hin zur Abschiebung führen kann, wie zwei Fälle aus Bremen belegen. 

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