In keinem Bereich wird die Funktion des Verfassungsschutzes als "Frühwarnsystem" so deutlich wie bei staatsgefährdenden Straftaten, etwa terroristischen Anschlägen. Weil bei ihnen schon die Vorbereitung als Straftat gilt, räumt der Gesetzgeber den Sicherheitsbehörden besondere Befugnisse ein. Sie dürfen bereits tätig werden, ohne dass die Straftat passiert ist. Was bis hin zur Abschiebung führen kann, wie zwei Fälle aus Bremen belegen.
Integer tincidunt. Cras dapibus. Vivamus elementum semper nisi. In enim justo, rhoncus ut, imperdiet a, venenatis vitae, justo. Nullam dictum felis eu pede mollis pretium.