Piloten müssen sich regelmäßig medizinisch untersuchen lassen und dadurch ihre Flugtauglichkeit nachweisen. Ansonsten dürfen sie ihren Dienst am Steuerknüppel nicht verrichten. Und das aus gutem Grund. Wer würde schon gern von einem Piloten nach Mallorca geflogen, der auf einem Auge nicht so gut sieht? Niemand käme auf die Idee, die Vorgaben zur Flugtauglichkeit abzulehnen, dienen sie doch nicht nur dem persönlichen Schutz.
Auch wenn sich dies wohl nicht eins zu eins übertragen lässt, verfolgt die Masern-Impfpflicht dasselbe Ziel: den Schutz der Gemeinschaft. Sprich: Kita-Kinder, Schüler, Kollegen, Angehörige, Freunde und andere Menschen – die aus bestimmten Gründen (noch) nicht geimpft werden dürfen – vor einer hoch ansteckenden und potenziell lebensgefährlichen Infektion zu bewahren.
Gar keinen Sinn macht es daher, eine besonders relevante und große Gruppe wie Erzieher oder Lehrer aus dieser Verpflichtung herausnehmen. Die These, dass die Masern-Impfpflicht für Beschäftigte in Kitas und Schulen in letzter Konsequenz ein Berufsverbot bedeuten könne und deshalb abzulehnen sei, ist nach Abwägung dieser Tatsachen mehr als gewagt.
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