Bremen. Nachdem der Bundesgerichtshof (BGH) den Freispruch im Bremer Brechmittelfall aufgehoben hat, setzen die Grünen darauf, 'dass nun schnell eine neue Verhandlung stattfindet'. Das teilte Fraktionschef Matthias Güldner mit. Es sei 'skandalös', dass der Tod des Afrikaners Laye Alama Condé im Polizeigewahrsam 'zunächst keine rechtlichen Konsequenzen haben sollte'.
Dabei sei es 'zutiefst beschämend, dass ein Mensch in staatlicher Obhut ums Leben gekommen ist'. Jemand müsse zur Verantwortung gezogen werden. Brechmittel würden in Bremen seit dem Fall nicht mehr unter Zwang - also gegen den Widerstand des Betroffenen per Magensonde - verabreicht. Die Einnahme ohne körperlichen Zwang bleibt allerdings zur Beweissicherung erlaubt, wenn der Verdacht besteht, dass Drogenpäckchen geschluckt wurden, um sie vor dem Zugriff der Polizei zu verbergen. Verdächtige, die sich weigern, einen Brechmittelsirup zu trinken, werden für einige Tage in einer Zelle mit Drogentoilette inhaftiert.
Unterdessen bleibt weiter offen, ob im Brechmittelfall nun weitere Verfahren anstehen, wie der BGH in seiner ersten Erklärung nahegelegt hatte. Dort war von 'bisher unbehelligt gebliebenen Nebentätern' die Rede. Die Staatsanwaltschaft will zunächst das schriftliche Urteil abwarten und dann weitere Schritte prüfen.
Mit dem Urteil war erstmals die ärztliche Beweissicherung ins Blickfeld von Juristen gerückt. Deren damaliger wie heutiger Chef, Professor Michael Birkholz, machte aber deutlich, dass er - unabhängig von möglichen Ermittlungen - auf seiner Seite keine Versäumnisse sieht. 'Das Landgericht Bremen hatte uns damals vorgeworfen hat, wir hätten einen schlecht ausgebildeten Mann im Einsatz gehabt', sagte er. Dieser 'Schmutzfleck' hafte bis heute an seinem Berufsstand. Ein neues Gerichtsverfahren gebe Gelegenheit, diesen falschen Eindruck aus der Welt zu schaffen.
Umstritten war seinerzeit auch die Ausstattung des Exkorporationsraumes im Polizeipräsidium, in dem die Brechmittelbehandlung vorgenommen wurde. Fraglich war etwa, ob Absaugeinrichtungen ausreichend stark waren, um Atemwege gegebenenfalls von Erbrochenem zu befreien. Birkholz betonte, Standards für die Ausstattung solcher Räume existierten nicht. Das Gesundheitsressort habe sie aber ausdrücklich für geeignet erklärt.