Es war so gut gemeint: Um prekäre Beschäftigung einzudämmen, hat das Land Bremen seine Richtlinien zur finanziellen Förderung von Unternehmen zum 1. März 2013 geändert und damals das Kriterium „Gute Arbeit“ mit aufgenommen.
Als Beispiele für „Gute Arbeit“ hatte der Bremer Wirtschafts- und Arbeitssenator Martin Günthner (SPD) damals die „sozialversicherungspflichtigen Jobs mit hoher tariflicher Absicherung“ sowie „eine sinnvolle Begrenzung der Leiharbeit“ genannt. Auch im Nachbarland geht man gegen prekäre Arbeit vor: Die rot-grüne Regierung in Niedersachsen etwa knüpft die Unterstützung für Betriebe daran, ob sie soziale Standards einhalten. Dort werden keine Firmen mehr gefördert, die durchschnittlich mehr als 15 Prozent Leiharbeiter beschäftigen. Was auffällt: Eine solche Leiharbeitsquote gibt es in Bremen nicht. Zwar gilt auch hier der Grundsatz, dass Fördergelder auch den Anreiz schaffen sollen, reguläre Arbeitsplätze in der Stammbelegschaft zu schaffen, oder sogar Dauerarbeitsplätze, die mit Leiharbeitern besetzt sind, durch regulär Beschäftigte zu ersetzen. Jedoch sei ein solcher Anreizeffekt „durch eine starre Quotenregelung aus Sicht des Senats schwieriger zu erreichen“, heißt es in der Bremer Wirtschaftsbehörde.
Gleichwohl wird genau hingeschaut, wenn sich neue Betriebe ansiedeln: Darauf, ob die geschaffenen Arbeitsplätze regulär oder mit Leiharbeitern besetzt werden sollen. So werden Zeitarbeitsplätze bei der Investitionsförderung nicht mehr berücksichtigt. Das gilt auch für bereits in Bremen ansässige Unternehmen, die ihre Stellenzahl deutlich steigern wollen und dazu Fördermittel aus dem Landesinvestitionsförderprogramm beantragen. Um solche Mittel bewilligt zu bekommen, müssen die Firmen ihr reguläres Personal um mindestens 15 Prozent aufstocken. Auch hier werden zusätzliche Arbeitsplätze dann nicht mehr bei der Förderung berücksichtigt, wenn sie mit Leiharbeitern besetzt werden sollen.
Es gehe schließlich darum „Unternehmen mit solchen Beschäftigungsverhältnissen gegenüber Unternehmen, bei denen keine Leiharbeitsverhältnisse bestehen, nicht zu bevorteilen“, heißt es im Wirtschaftsressort. „Außerdem wird so ein zusätzlicher Anreiz zur Umwandlung in reguläre Beschäftigung gesetzt.“
Etwas anderes aber gilt dagegen bei der Förderung von arbeitsplatzsichernden Maßnahmen. Hier wird der mögliche Förderhöchstbetrag um den prozentualen Anteil der Leiharbeitskräfte an der gesamten Zahl der Dauerarbeitsplätze gekürzt. Dieser Kürzung, so fügt die Wirtschaftsbehörde hinzu, könne das Unternehmen dann dadurch entgehen, indem es die Leiharbeitnehmer unverzüglich in die Stammbelegschaft übernimmt. Das soll zusätzliche Anreize schaffen.
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