"Rechts vor links" ist eine Regel, die schon Verkehrspolizisten Grundschülern beibringen. Spätestens in der Fahrschule gehen diese drei Worte in Fleisch und Blut über, für langjährige Autofahrer ist der Grundsatz wie ein Urinstinkt. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hat deshalb bundesweit Aufsehen erregt: Auf Parkplätzen gilt nicht grundsätzlich rechts vor links. Stattdessen – so die Entscheidung der obersten Zivilrichter – müssen die Verkehrsteilnehmer aufeinander Rücksicht nehmen und sich in jeder Situation neu darüber verständigen, wer zuerst fährt.
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