Plädoyers am Landgericht "Kuhhirten-Prozess": Gefährliche Körperverletzung oder Mord?

Im Prozess um den gewaltsamen Tod des Kochs des Ausflugslokals "Zum Kuhhirten" wurden am Dienstag die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Verteidigung beurteilen die Tat komplett unterschiedlich.
19.09.2023, 17:51 Uhr
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Von Ralf Michel

Lebenslänglich oder fünf, sechs Jahre Haft? Zwölf Jahre Gefängnis oder doch nur elf Monate? Im Prozess um den gewaltsamen Tod des 36-jährigen Chefkochs des Traditionslokals "Zum Kuhhirten" liegen die Plädoyers von Staatsanwaltschaft und Verteidigung am Dienstag vor dem Landgericht deutlich auseinander. Die Anklagebehörde geht von einem heimtückischen Mord aus, die Verteidiger der beiden zur Tatzeit 26 und 41 Jahre alten Angeklagten sprechen von Körperverletzung mit Todesfolge und gefährlicher Körperverletzung.  

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