Bremen. Bund und Länder haben für benachteiligte Kinder und Jugendliche ein Bildungs- und Teilhabepaket beschlossen. Am Dienstag hat der Senat dieses Maßnahmebündel für Bremen auf den Weg gebracht. Für die betroffenen Kinder wird sich nun einiges ändern.
„Die schnelle Umsetzung des Gesetzes ist mir wichtig, um den Kindern und Jugendlichen helfen zu können“, sagte Sozialsenatorin Ingelore Rosenkötter im Rathaus. Damit werde ihnen „ein Stück mehr gleichberechtigte Teilhabe am schulischen, sportlichen und sozialen Leben“ ermöglicht.
Mit dem Paket sollen Klassenfahrten und Ausflüge von Kindertagesstätten ebenso finanziert werden wie persönlicher Schulbedarf, Lernförderung, Schülerbeförderung, gemeinschaftliche Mittagsverpflegung sowie Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben. Anspruchsberechtigt sind (mit einer Ausnahme) alle Kinder und Jugendlichen unter 25 Jahren, die selbst (oder deren Eltern) Hartz-IV-Leistungen (SGB II) oder Leistungen der sozialen Grundsicherung (SGB XII) erhalten. Ein Anspruch besteht auch dann, wenn ein Kinderzuschlag oder Wohngeld gezahlt wird. Die Jugendlichen müssen zur Schule gehen und dürfen keine Ausbildungsvergütung erhalten. Die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe enden allerdings schon mit dem 18. Lebensjahr.
Die Leistungen können ab sofort – und rückwirkend auf den 1. Januar – beantragt werden, sofern die Anträge bis zum 30. April eingehen. Die Jobcenter sind für die Hartz-IV-Empfänger zuständig, alle anderen können sich an die Sozialzentren wenden.
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